- Die Marmorierte Baumwanze, auch als Stinkwanze bekannt, macht immer grössere Teile der Obst- und Gemüseernte zunichte.
- Der Bund bewilligt eine Notfallzulassung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen die Stinkwanze.
- Die benötigten Chemikalien waren bisher nur gegen andere Schädlinge zugelassen.
Eine chemische Bekämpfung des Schädlings mit Namen Halyomorpha halys war bisher nicht möglich. Seit die Marmorierte Baumwanze 2004 in die Schweiz eingeschleppt worden war, breitete sie sich deshalb weitgehend ungehindert aus.
«Die Pflanzenschutzmittelverordnung erlaubt sogenannte Notzulassungen, wenn der Schadorganismus nicht anders bekämpft werden kann», schreibt das BLW auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Im laufenden Jahr seien bisher sieben Notzulassungen verordnet worden. Die Produkte müssten gemäss verschiedenen Auflagen angewendet werden.
Ob die temporär zugelassenen Pflanzenschutzmittel wirklich gegen die Stinkwanze wirken, ist unbekannt. Dazu stünden derzeit keine Angaben zur Verfügung, schreibt der Bund. Die Mittel hätten aber gegen ähnliche Schadorganismen, zum Beispiel andere Wanzen, gewirkt.
Stinkwanze verursacht Millionenschaden
Der Bund kommt mit seinen Massnahmen dem Schweizer Obstverband entgegen, der im vergangenen Dezember «wirksame Mittel gegen den Schädling» forderte. Der Branchenverband schätzt die Schäden durch die Marmorierte Baumwanze für 2019 auf deutlich über drei Millionen Franken.
Die Marmorierte Baumwanze befällt über 200 verschiedene Wirtspflanzen. Einstiche in Früchte oder Gemüse führen zu Deformationen und bitteren Stellen, sodass sie sich nicht mehr für den Verkauf eignen. Oft ist auch eine weitere Verarbeitung nicht möglich.
Der Bundesrat sieht weiteren Handlungsbedarf: Er beantragt die Annahme einer Motion von Nationalrat Philipp Kutter (CVP/ZH), welche Politiker aus allen Fraktionen mitunterzeichnet haben. Konkret fordert der Vorstoss den deutlichen Ausbau der Forschung und Beratung im Kampf gegen die Marmorierte Baumwanze.