- Zwanzig Menschen aus Eritrea dürften ihren Status als vorläufig Aufgenommene verlieren.
- Zu diesem Schluss kommt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Es hat 250 Dossiers von Eritreern in der Schweiz überprüft.
- Bei neun Prozent habe sich die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme als rechtlich vertretbar und verhältnismässig erwiesen, teilte das SEM mit.
- Es überprüft derzeit 3200 Dossiers der insgesamt 9400 vorläufig aufgenommenen Eritreer.
Die Aufhebungen können vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das Ergebnis liegt über den langjährigen Erfahrungswerten bei der Überprüfung von vorläufigen Aufnahmen: Nach bisheriger Erfahrung sind die Voraussetzungen für eine Aufhebung in rund vier Prozent der Fälle gegeben.
Dienstpflicht bereits erfüllt
Laut dem SEM liegt das daran, dass in der Pilotphase viele Dossiers von Personen überprüft wurden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie ihre Dienstpflicht in Eritrea bereits erfüllt haben.
Das SEM wird nun bis Mitte 2019 weitere 2800 vorläufige Aufnahmen eritreischer Staatsangehöriger überprüfen. Dabei werde sorgfältig geprüft, ob eine Rückkehr nach Eritrea im Kontext der individuellen Verhältnisse wieder zumutbar sei, schreibt es.
Wie viele Personen am Ende ausreisen werden, ist offen: Zwangsausschaffungen sind nicht möglich, da Eritrea solche nicht akzeptiert. Wer den Status der vorläufigen Aufnahme verliert und das Land nicht freiwillig verlässt, hat nur noch Anspruch auf Nothilfe.
Praxis verschärft
Das SEM hatte im Sommer 2016 die Praxis gegenüber Eritreern verschärft. Es beschloss, eritreischen Staatsangehörigen nicht mehr allein wegen der illegalen Ausreise aus dem Land Asyl zu gewähren. Fachleute waren zum Schluss gekommen, eine Rückkehr sei grundsätzlich zumutbar für Personen, die vom Nationaldienst befreit oder aus diesem entlassen wurden.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte entsprechende Asylentscheide. Vor rund einem Jahr hielt das Gericht in einem Urteil fest, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland als grundsätzlich zumutbar erachtet. Ende 2017 beschloss das SEM, bereits verfügte vorläufige Aufnahmen von rund 3400 Eritreern zu überprüfen.
Nationaldienst nicht per se ein Grund
In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht präzisiert, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn sie danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten.
Dieser Entscheid bestätige die geltende Wegweisungspraxis des SEM und habe damit keinen Einfluss auf die laufende Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen, heisst es in der Mitteilung.
Rasch Rechtssicherheit schaffen
In der nächsten Phase werden vor allem Dossiers von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und jungen Personen in Ausbildung überprüft. Das Ziel sei es, bei diesen Gruppen rasch Rechtssicherheit zu schaffen, schreibt das SEM. So könnten laufende Integrationsmassnahmen bei jenen weitergeführt werden, die vorderhand in der Schweiz bleiben dürften.
Anschliessend werden die Verfügungen aller anderen Personen überprüft. In jedem einzelnen Fall wird auch geprüft, ob eine Person seit der vorläufigen Aufnahme straffällig geworden ist. Ist dies der Fall, wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.
Nicht überprüft werden rund 400 vorläufige Aufnahmen, die ab September 2017 verfügt wurden. Bei diesen wurde die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits berücksichtigt.