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Lex Koller soll verschärft werden
Aus Tagesschau vom 30.06.2017.
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Erwerb von Immobilien Verschärfung der Lex Koller stösst auf Kritik

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Lex Koller weiter verschärfen. Das Gesetz erschwert es Personen und Gesellschaften aus dem Ausland, in der Schweiz Bauland und Immobilien zu kaufen.
  • Doch der Bundesrat stösst mit seinem Vorhaben auf Kritik – gerade auch bei Interessenverbänden aus dem Immobilienbereich. Das zeigt die Vernehmlassung, die diese Woche zu Ende geht.
  • Begrüsst wird der Vorschlag von linken und grünen Kreisen. Aber auch diese sind nicht mit allen Vorschlägen des Bundesrats einverstanden. Der Vorwurf hier: Die Verschärfung führe zu unnötiger Bürokratie.

Der Hauseigentümerverband, die wichtigste Interessenvertretung der Schweizer Haus- und Wohnungsbesitzer, ist generell skeptisch gegenüber staatlichen Eingriffen in den Immobilienbereich.

«Bürokratie schreckt ausländische Fachkräfte ab»

Der Hauseigentümerverband will deshalb von einer weiteren Verschärfung der Lex Koller nichts wissen. Die angedachte Gesetzesverschärfung werde nur zu mehr Bürokratie führen, sagt Monika Sommer, Vizedirektorin des Hauseigentümerverbands.

Ausländer, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat kommen, dürfen neu nicht mehr bewilligungsfrei Wohneigentum für sich selbst erwerben, sondern müssen hierfür eine komplizierte Bewilligung anstrengen.
Autor: Monika Sommer Vizedirektorin des Hauseigentümerverbands

Dies sei unsinnig und schikanös, schade dem Wirtschaftsstandort Schweiz und schrecke dringend benötigte ausländische Fachkräfte ab.

Mit dieser deutlichen Kritik steht der Hauseigentümerverband nicht alleine da. Auch der Baumeisterverband und verschiedene Kantonsregierungen sprechen sich gegen eine Verschärfung aus.

«Ausländische Investoren treiben die Preise in die Höhe»

Mehr Verständnis für den Bundesrat gibt es aus linken und grünen Kreisen. Diese sehen vor allem die hohen Mietpreise als grosses Problem. Entsprechend begrüssen sie die schärferen Massnahmen gegen Immobilieninvestoren aus dem Ausland.

Auch Lea Gerber von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, dem Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger, begrüsste eine Verschärfung, denn für Wohnbaugenossenschaften werde es immer schwieriger, bezahlbares Bauland zu finden. Eine Verschärfung der Lex Koller könne hier wenigstens teilweise helfen.

Wir erhoffen uns, dass dank der Verschärfung die Nachfrage nach Grundstücken in der Schweiz durch ausländische Investoren nicht noch weiter erhöht wird und die Preise nicht noch weiter steigen.
Autor: Lea Gerber Wohnbaugenossenschaften Schweiz

Aber auch die Wohnbaugenossenschaften sind nicht mit allen Ideen des Bundesrates einverstanden. Dass künftig auch Ausländer, die nicht aus Europa kommen und in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B haben, Anteilsscheine an Genossenschaften kaufen dürften, das sei gut. Aber das vorgesehene Bewilligungsverfahren bleibe eine hohe Hürde für den Zugang zu günstigem Wohnraum.

Die angedachten Verschärfungen der Lex Koller

Kauf von Grundstücken in der Schweiz Nicht-EU-Bürger ohne Niederlassungsbewilligung sollen eine Bewilligung einholen müssen, um ein Grundstück in der Schweiz zu kaufen. Selbst wenn das Kauf-Objekt ihr Hauptwohnsitz ist. Ausserdem soll das Grundstück wieder verkauft werden müssen, wenn der betreffende Ausländer den Wohnsitz in der Schweiz wieder aufgibt.
Einkauf in Wohngenossenschaften
Bislang ist es Nicht-EU-Bürgern mit einer Aufenthaltsbewilligung B nicht möglich, Anteile an einer Wohnbaugenossenschaft zu kaufen, um dort eine Wohnung mieten zu können. Dadurch kämen sie nicht in den Genuss günstigen Wohnraums, schreibt der Bundesrat. Künftig soll das möglich sein. Die betroffenen Personen müssten aber eine Bewilligung einholen.
Erwerb von Gewerbeimmobilien
Der Bundesrat stellt schärfere Regeln beim Kauf von Gewerbeimmobilien zur Diskussion. So könnte die Vermietung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken an ausländische Firmen und Personen wieder bewilligungspflichtig werden (was früher schon einmal der Fall war).
Ausländische Beteiligung an Immobiliengesellschaften
Der Bundesrat schlägt vor, Personen im Ausland soll es wieder verboten werden, Anteile an börsenkotierten Immobiliengesellschaften in der Schweiz zu erwerben. Früher gab es bereits ein solches Verbot, 2005 wurde dieses aber aufgehoben. Kritiker monieren, diese Liberalisierung habe zu einem Anstieg der Immobilienpreise in der Schweiz beigetragen.
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