- Die E-Vignette zur Entrichtung der Autobahnabgabe wird nur auf freiwilliger Basis eingeführt.
- Der Bundesrat verzichtet wegen heftigen Widerstands auf die Abschaffung der Klebeetikette. Weiterhin werden Kontrollen wie bisher durch Polizei und Zollverwaltung durchgeführt.
- Bis Mitte 2019 wird das Eidg. Finanzdepartement eine entsprechende Botschaft zur E-Vignette ausarbeiten.
Die elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe stiess zwar in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. Die Pläne des Bundesrats, für die Kontrolle der E-Vignette ein Kamerasystem zum Abgleich des Nummernschilds aufzubauen, wurden jedoch als unverhältnismässig beurteilt. Bedenken gab es auch wegen des Datenschutzes.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat jetzt das Finanzdepartement beauftragt, bis Mitte 2019 eine Vorlage für eine freiwillige E-Vignette auszuarbeiten. Dabei sollen Fahrzeughalter wählen können, ob sie weiterhin eine Klebeetikette am Fahrzeug anbringen oder ob sie die Abgabe elektronisch entrichten wollen.
App zur Registrierung der Kontrollschilder
Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, müsste das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine App im System registrieren. Kontrollen sollen wie bisher von der Polizei und vom Zoll durchgeführt werden. Eine Preiserhöhung ist nicht geplant.
Mit der freiwilligen E-Vignette senkt der Bundesrat das Risiko einer erneuten Ablehnung an der Urne. 2013 hatten die Stimmberechtigten die Erhöhung des Preises für die Autobahn-Vignette von 40 auf 100 Franken abgelehnt. 2016 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, eine Vorlage für eine E-Vignette auszuarbeiten.
Mitte 2017 schickte die Landesregierung einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Den Gegnern wollte der Bundesrat die E-Vignette mit tieferen Preisen für Motorräder und Anhänger versüssen. Die Investitionskosten wurden auf 50 bis 75 Millionen Franken, die Betriebskosten auf 35 Millionen Franken veranschlagt.
Datenschutzbedenken ausgeräumt
Die E-Vignette hatte jedoch schon im Vorfeld Bedenken bezüglich des Datenschutzes ausgelöst. Dies umso mehr, als die Kontrollanlagen auch von Dritten betrieben werden sollten. Der Bundesrat wies darauf hin, dass bei der Registrierung Daten erhoben würden, die von den Kantonen ohnehin schon erfasst seien.