- Wegen der Digitalisierung soll der Grundversorgungsauftrag der Post angepasst werden. Das fordert eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe.
- Der Auftrag an die Post sei 2030 nicht mehr zeitgemäss und müsse revidiert werden.
- Die Post soll künftig Briefe noch an drei Wochentagen zustellen. Zudem soll nur noch die heutige B-Post, aber nicht mehr die A-Post zum Grundversorgungsauftrag gehören.
- Auch die tägliche Zustellung von Zeitungen sei ab 2030 hinfällig.
Eine Expertengruppe stellt grosse Veränderungen bezüglich des Gesamtauftrags der Post zur Diskussion. Konkret sollen Briefe statt fünf Tage die Woche nur noch an drei Tagen zugestellt werden. Und es soll auch länger dauern, bis die Briefe ankommen. Spätestens drei Tage nach Abgabe müsste ein Brief im Briefkasten liegen. Dass Briefe per A-Post am Folgetag zugestellt werden, wäre nicht mehr Teil des Gesamtauftrags der Post.
Zudem geht die Expertenkommission davon aus, dass aktuelle Nachrichten im Jahr 2030 vor allem digital konsumiert werden. Die tägliche Zustellung von gedruckten Zeitungen stelle ein Auslaufmodell dar und gehöre nicht mehr in den Grundversorgungsauftrag. Zu diesem Schluss kommt eine Expertenkommission unter Leitung der ehemaligen Aargauer FDP-Ständerätin Christine Egerszegi.
Dreistelliges Millionen-Defizit befürchtet
Sollte der Grundversorgungsauftrag nicht angepasst werden, würde die Briefzustellung 2030 ein «defizitäres Ergebnis im dreistelligen Millionenbereich» aufweisen, schreibt die Kommission in ihrem Bericht. Denn bis dann werde die Bevölkerung noch viel mehr digitale Kanäle nutzen.
Gemäss dem geltenden Grundversorgungsauftrag muss die Post heute Briefe und Pakete an mindestens fünf Wochentagen und abonnierte Tageszeitungen an sechs Wochentagen zustellen. A-Briefe müssen am Folgetag zugestellt werden, B-Briefe höchstens nach drei Tagen.
Pakete schneller zustellen
Während das Briefgeschäft zurückgehe, sei bei den Paketen hingegen eine gegenläufige Tendenz zu beobachten: Die Zunahme werde in diesem Bereich weiter anhalten. Annahme, Beförderung und Zustellung von Paketen bis 20 Kilogramm sollen zu den Aufgaben der Post zählen.
Diese sollen weiterhin an mindestens fünf Wochentagen zugestellt werden, sogar an sechs Tagen wäre denkbar. Und vor allem soll die Beförderungsgeschwindigkeit gesetzlich auf den Folgetag festgelegt werden. Das entspricht einem heutigen Priority-Paket. Der Grundversorgungsauftrag für Brief- und Paketzustellungen soll wie gehabt bei der Post bleiben.
Zahlungsauftrag könnte öffentlich ausgeschrieben werden
Anders sieht es beim Zahlungsverkehr aus: Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sollen zwar weiterhin Anrecht auf ein Konto mit den grundlegenden Funktionen des Zahlungsverkehrs haben. Diesen Auftrag solle in Zukunft jedoch nicht zwingend die Post erhalten.
Im geltenden Gesamtauftrag ist dies noch so festgehalten. Solange die Postfinance mehrheitlich dem Staat gehöre, mache es Sinn, das Unternehmen zu verpflichten, ein Basiskonto anzubieten.
Sollte die Postfinance aber privatisiert werden, könne die Pflicht mit dem Zahlungsverkehr aus dem Postauftrag herausgelöst werden. Dieser Auftrag könnte öffentlich ausgeschrieben und an eine oder mehrere Banken vergeben werden. Grundsätzlich sieht die Kommission «keine zwingende Verknüpfung zwischen einer Grundversorgungspflicht mit barem Zahlungsverkehr und dem Geschäft mit Postdiensten».