- Am 13. Juni 2024 kam es in Nussbaumen AG zu einer gewaltigen Explosion in einer Tiefgarage.
- Zwei Männer starben, 11 Personen wurden verletzt, 12 Gebäude wurden beschädigt.
- Die Aargauer Polizei und Staatsanwaltschaft sprachen von einem Unfall mit potentem Feuerwerk.
- Neu ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen eine Person aufgrund von Sprengstoffwiderhandlungen.
Die Bundesanwaltschaft ermittle, weil sie für Sprengstoffdelikte zuständig sei, schreibt sie auf Anfrage von SRF. «Das betreffende Strafverfahren wird zurzeit gegen eine beschuldigte Person geführt, wegen des Verdachts der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht.»
Die Bundesanwaltschaft ermittle gegen eine Person. Gegen wen, sagt sie nicht. Zu vermuten ist, dass es jener Mann sein könnte, den die Aargauer Staatsanwaltschaft eine Woche nach der Explosion erwähnte. Er war einer der Mieter jenes Hobbyraums, in dem die explosiven Gase entstanden, die zur Zerstörung der Garage, Wohnungen und Geschäfte geführt hatten.
Bei der Explosion sind zwei Männer (43 und 24 Jahre alt) gestorben. Sie hatten in einem Hobbyraum der Tiefgarage mit Feuerwerk hantiert. Die verstorbenen Männer hätten sich wohl intensiv für Pyrotechnik begeistert und mutmasslich gar Selbstfabrikate herzustellen versucht, sagte die Aargauer Staatsanwaltschaft im Juni. Die beiden seien dafür nicht ausgebildet gewesen.
Der Mann, gegen den sich nun die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft richten könnten, hat die beiden verstorbenen Männer gekannt. Er wurde im Juni kurz festgenommen und befragt, kam dann aber wieder frei.
Unfall oder mehr?
Die Behörden sprachen am 20. Juni von einem Unfall mit potentem Feuerwerk. Das Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Baden eröffnet. Die Bundesanwaltschaft habe sich mit ihr ausgetauscht, sagt die Bundesanwaltschaft auf Anfrage. «Die genannten Straftatbestände unterliegen sowohl kantonaler als auch Bundesgerichtsbarkeit.» Man habe entschieden, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernehme.
Es gilt die Unschuldsvermutung.