- Als Zustupf an die externe Kinderbetreuung sollen Solothurner Familien Betreuungsgutscheine erhalten.
- Der Kanton würde 20 Prozent der Gutscheinkosten tragen, den Rest müssten die Gemeinden zahlen.
- Alle Gemeinden müssten sich an der Finanzierung beteiligen.
- Viele Kantone sind wie Solothurn dabei, die Unterstützung für die Kinderbetreuung neu zu regeln.
Familien entlasten, etwas gegen den Fachkräftemangel tun und die Attraktivität des Kantons steigern: Das will die Solothurner Regierung mit den Betreuungsgutscheinen. Man wolle «staatliche Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung in allen Gemeinden des Kantons einführen», schreibt sie in einer Mitteilung. Aktuell sind Beiträge freiwillig, 75 Gemeinden kennen eine Unterstützung.
Viele Gemeinden unterstützten Angebote für Vorschulkinder, nicht aber für Schulkinder, meint die zuständige Regierungsrätin Susanne Schaffner. Das soll sich ändern. Der Kanton habe für das Gesetz mit den Gemeinden zusammengearbeitet. Auch die Wirtschaftsverbände stünden hinter der Änderung.
Gutscheine auch in anderen Kantonen gültig
Mit den Gutscheinen würden neu direkt die Eltern unterstützt (Subjektfinanzierung) und nicht mehr die Angebote (Objektfinanzierung). Die Familien könnten die Betreuungsgutscheine bei Kindertagesstätten, Tagesstrukturen oder -familien ihrer Wahl einsetzen – auch in einem anderen Kanton.
Die Beiträge sollen vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Geringverdienende (bis 40'000 Franken) hätten den Maximalbeitrag zugute. Die Obergrenze für eine Unterstützung wäre bei einem Jahreseinkommen zwischen 120’000 und 160’000 Franken.
Gemeinden und Kanton zahlen 19 Millionen
Das Kantonsparlament muss der Änderung des Sozialgesetzes noch zustimmen. Einführen möchte die Solothurner Regierung die neue Regelung auf August 2025, mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Sie rechnet mit Kosten für die Kinderbetreuung von jährlich rund 38 Millionen Franken. Der Kanton würde knapp 4 Millionen übernehmen, die Gemeinden etwa 15 Millionen. Der Rest bliebe bei den Eltern – etwa 20 Millionen. Weiter erhofft sich der Kanton Beiträge vom Bund.
Vergleich ist schwierig
Einige Gemeinden im Kanton Solothurn setzen bereits Betreuungsgutscheine ein. Im Kanton Bern geben viele Gemeinden ebenfalls Gutscheine ab. Dazu kommen Gemeinden in den Kantonen Luzern, den beiden Basel oder Zug. Die Liste ist nicht abschliessend.
Solothurn würde sich neu im schweizerischen Mittelfeld befinden, so Regierungsrätin Susanne Schaffner. Viele Kantone, welche in letzter Zeit die familienergänzende Kinderbetreuung neu geregelt haben, hätten zur Subjektfinanzierung gewechselt.
Ein schweizweiter Vergleich der Angebote und Unterstützungen ist allerdings schwierig. Es sei sehr uneinheitlich geregelt, meint Maximiliano Wepfer vom Verband Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse).
Wie reagieren die Gemeinden?
In Solothurn geht die Gesetzesänderung nun in die Vernehmlassung. Danach entscheidet das Parlament. Interessant wird sein, wie sich die Gemeinden positionieren. Auch wenn sie bei der Ausarbeitung der Vorlage dabei waren und zum Teil bereits Betreuungsgutscheine kennen: Einem «Zwang» durch den Kanton gegenüber sind einige sicher kritisch eingestellt.
Thomas Blum vom Einwohnergemeindeverband meint ergänzend, dass neben Kanton und Gemeinden auch die Wirtschaft einen Beitrag leisten müsse. Schliesslich profitierten die Unternehmen, wenn mehr Mütter dank der externen Betreuung arbeiten könnten.