- Der Bundesrat verteidigt die Beschaffung der F-35-Kampfjets und weist die Einwände der Aufsichtsbehörde zurück.
- Aussenpolitische Aspekte bei der Beschaffung können laut Bundesrat nur bei gleichwertigen Angeboten eine Rolle spielen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hatte im September kritisiert, dass das Verteidigungsdepartement VBS den Spielraum des Bundesrats unnötig eingeschränkt habe. Für die GPK-N wären auch Kampfflugzeuge in Frage gekommen, die schlechter abschneiden als der nun bestellte F-35 – falls die Herstellerländer attraktive politische Gegengeschäfte offerieren.
Der Bundesrat hat nun im «Bundesblatt» eine Stellungnahme veröffentlicht. Er hält fest, dass solche aussenpolitischen Aspekte bei der Kampfjet-Beschaffung nur eine Rolle spielen können, wenn die Angebote gleichwertig seien.
Der Bundesrat schreibt weiter, er habe seinen Handlungsspielraum ausgelotet und klar festgelegt. Ein rein politischer Entscheid würde jedoch Sinn und Zweck des Evaluationsverfahrens infrage stellen und die Glaubwürdigkeit und Reputation der Behörde beschädigen.
Politischer Handlungsspielraum
Die rechtlichen Grundlagen liessen politischen Handlungsspielraum bei Rüstungsbeschaffungen zu. Diesen werde der Bundesrat auch in Zukunft nutzen. Der Bundesrat habe in der Botschaft zum Planungsbeschluss insbesondere festgehalten, dass bei gleichwertigen Angeboten aussenpolitische Aspekte eine Rolle spielen können.
Überlegungen zum Einbezug aussenpolitischer Aspekte könnten vor allem dann eine Rolle spielen und von der Entscheidbehörde in die Gesamtbewertung einbezogen werden, wenn mehrere Anbieter die sachlich-technischen Kriterien erfüllen und die Ergebnisse der Evaluation nicht zu weit auseinander liegen.
Klare Spielregeln für Anbieter
Würden hingegen die Ergebnisse aus der Evaluation deutlich voneinander abweichen, verringere sich der Handlungsspielraum für die Entscheidbehörde, schreibt der Bundesrat. Mit dem gewählten Vorgehen habe die Landesregierung sichergestellt, dass sich die Anbieter in der Zusammenarbeit mit der Schweiz auf klare Spielregeln verlassen konnten und nicht befürchten mussten, dass ein Entscheid für oder gegen einen Anbieter auf der Basis von unklaren Kriterien oder nicht nachvollziehbaren Gründen gefällt würde.
Laut GPK-N war das «Hauptproblem des Beschaffungsverfahrens», dass der Bundesrat bei der Wahl des neuen Kampfjets übergeordnete politische und wirtschaftliche Überlegungen selber ausgeklammert hat.
GPK-N: Rechtmässig, aber nicht zweckmässig
Obwohl alle evaluierten Kampfjets die technischen Anforderungen erfüllten, seien «bedeutsame Gegengeschäfte» nicht einbezogen worden, hatte die GPK-N festgehalten. So könne letztlich nicht beurteilt werden, welches das beste Angebot im Gesamtinteresse der Schweiz gewesen wäre. Insgesamt sei das Evaluationsverfahren zwar rechtmässig, aber nicht zweckmässig gewesen, kommt die Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht zum Schluss.