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Täter von Rupperswil: Verwahrung Ja oder Nein?
Aus 10 vor 10 vom 12.12.2018.
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Fall Rupperswil Wird der Vierfachmörder lebenslang verwahrt?

Vor dem Aargauer Obergericht findet die Berufungsverhandlung im Fall des Vierfachmörders von Rupperswil statt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Verwahrung.

Der Vierfachmord von Rupperswil (AG) ist fast drei Jahre her. Es ist eines der schlimmsten Verbrechen der Schweizer Justizgeschichte. Monate lang beschäftigte die unfassbare Tat das ganze Land, vor allem als die Polizei nach dem vorerst unbekannten Täter suchte.

Genau durchdachte Tat

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Die Tat hatte der damals 32-jährige Vierfachmörder im Voraus genau durchdacht und vorbereitet. Mit einem gefälschten Schreiben, das ihn als Schulpsychologen auswies, verschaffte er sich am 21. Dezember 2015 Einlass in ein Einfamilienhaus in seiner Nachbarschaft in Rupperswil. Der pädophile Mann hatte es vor allem auf den dort lebenden 13-jährigen Jungen abgesehen.

Mit einem Messer bewaffnet brachte er den Buben, dessen Mutter, den noch schlafenden älteren Bruder und dessen Freundin in seine Gewalt. Er fesselte sie, verklebte ihnen die Münder und nahm ihnen die Handys weg. Die Mutter zwang er, Geld abheben zu gehen. Dann verging er sich aufs Übelste an dem 13-Jährigen.

Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach sucht er im Internet nach weiteren Knaben, spähte deren Familien aus und bereitete erneut eine Tat vor. Im Mai 2016 wurde der Mann in Aarau verhaftet. (sda)

Im März 2018 verurteilte das Bezirksgericht Lenzburg den heute 35-jährigen Täter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, die – je nach Risikobeurteilung von Experten – ein Leben lang dauern kann. Es ordnete auch eine ordentliche Verwahrung an.

Täter wehrt sich gegen Verwahrung

Den Schuldspruch und die Freiheitsstrafe akzeptierte der Beschuldigte, nicht aber die Verwahrung. Deshalb kommt der Fall heute wieder vor Gericht. Vor dem Aargauer Obergericht wird verhandelt, ob und wie der vierfache Mörder von Rupperswil verwahrt wird.

Die Verteidigung fordert die ersatzlose Aufhebung der Verwahrung. Die Staatsanwältin dagegen verlangt, wie schon vor Bezirksgericht, eine lebenslängliche Verwahrung des Mörders.

Gerichtszeichnung der Verhandlung im November 2017.
Legende: Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den Vierfachmörder von Rupperswil unter anderem wegen Mordes und Geiselnahme schuldig. Keystone

Dauerhaft nicht therapierbar?

Das Schweizer Strafrecht kennt zwei Arten der Verwahrung. Die ordentliche Verwahrung muss von Gesetzes wegen periodisch geprüft werden. Aufheben kann sie nur ein Gericht.

Für eine lebenslängliche Verwahrung braucht es zwei Gutachter, die unabhängig voneinander einen Täter als dauerhaft nicht therapierbar einstufen. «Neben allen anderen Voraussetzungen erfordert eine lebenslange Verwahrung, dass der Täter lebenslänglich – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht behandelt werden kann», sagt die Luzerner Kantonsrichterin Marianne Heer. «So eine Aussage auf diese lange Zeit hinaus lässt sich aber nicht machen. Das sagt die Wissenschaft, das sagen die Psychiater.»

Wie das Urteil auch ausfällt, der Täter werde wohl nie wieder freikommen, ist der Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber überzeugt. «Aber ich denke, es ist falsch, dass man die Persönlichkeitsentwicklung des Täters völlig ausser Acht lässt.»

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Jonas Weber, Strafrechtler, zum Problem der Ersttäter
Aus News-Clip vom 12.12.2018.
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Aussergewöhnlich am Fall ist, dass der Täter vor dem Vierfachmord nie straffällig war. Weber erklärt, Ersttäter seien sehr schwierig zu begutachten, denn «es gibt keine früheren Straftaten, aus denen man Schlüsse ziehen kann.» Im Fall Rupperswil sei es vielleicht einfacher, weil die Tathandlung zeitlich sehr lang gewesen sei und es mehrere Opfer gegeben habe. Und weil es Vorbereitungen für zwei weitere Straftaten gegeben habe, sagt Weber.

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Marianne Heer, Kantonsrichterin: «Eine symbolische Rechtsprechung»
Aus News-Clip vom 12.12.2018.
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Es kommt auf die Gefährlichkeit an

Laut Richterin Marianne Heer spielt es keine grosse Rolle, wie das Gericht entscheidet. Ob der Täter nun in einer lebenslangen Freiheitsstrafe bleibe, eine ordentliche oder gar eine lebenslängliche Verwahrung verhängt bekomme, mache keinen Unterschied. «In allen drei Fällen kommt ein Täter nur frei, wenn er nicht mehr gefährlich ist», sagt Heer. Die Kombination von lebenslänglicher Freiheitsstrafe und Verwahrung habe nur symbolischen Charakter.

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