- Die CVP will eine Wiederholung der Abstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe».
- Wären die richtigen Zahlen im Abstimmungskampf genannt worden, hätten mehr dem Anliegen zugestimmt, argumentiert sie.
- Die Partei hat deshalb in diversen Kantonen eine Abstimmungs-Beschwerde eingereicht.
Der Bundesrat hatte am Freitag eingestanden, im damaligen Abstimmungskampf mit falschen Zahlen operiert zu haben. Statt nur 80'000 Zweiverdienerehepaare sind tatsächlich 454'000 von der sogenannten «Heiratsstrafe» betroffen – also fünf Mal so viele.
Die CVP ist überzeugt, dass die Volksinitiative ohne diese Fehlinformationen erfolgreich gewesen wäre. Im Februar 2016 sagten 49,2 Prozent der Schweizer Ja – eine Mehrheit der Kantone hatte der Initiative zugestimmt.
Volk soll erneut darüber abstimmen können
Die CVP hat deshalb, in verschiedenen Kantonen eine Beschwerde eingereicht, wie sie mitteilt. Ziel ist es, dass das Volk erneut über das Anliegen abstimmen kann.
Für die CVP ist nämlich klar: «Die heutige Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerbereich muss beseitigt werden.»
Gesprächsstoff für Wahljahr
Laut SRF-Bundeshausredaktor Erwin Schmid hat die CVP drei Gründe, die Wiederholung der Abstimmung zu verlangen:
- Es sei klar, dass das Volk unter der Annahme falscher Tatsachen entschieden habe.
- Der Bundesrat hat eben erst eine neue Vorlage ins Parlament geschickt, die die Heiratsstrafe abschaffen will. Diese ist aber umstritten. Und so hofft die CVP nun, mit einer Wiederbelebung der Initiative könne sie im Parlament für eine Initiative Druck machen.
- Und schliesslich käme es der CVP im kommenden Wahljahr nicht ungelegen, wenn sie mit dieser Initiative erneut ihr Kernthema bewirtschaften könnte.
Was die Chancen der Beschwerde vor Bundesgericht betreffen, so gehen die Meinungen laut dem SRF-Bundeshausredaktor auch unter spezialisierten Juristen stark auseinander.
Einfluss auf das Abstimmungsresultat?
Die entscheidende Frage dürfte wohl diese sein: War es für das Abstimmungsresultat entscheidend, dass man davon ausging, dass nur sehr wenige Familien davon betroffen sind? Oder gab es andere Gründe, die ausschlaggebend waren? So sprächen Analysen zum Beispiel davon, dass die konservative Ehedefinition in der Initiative der CVP der ausschlaggebende Grund für das Nein gewesen sei.
Darum gäbe es namhafte Juristen, die glauben, dass die Beschwerde der CVP vor Bundesgericht einen schweren Stand haben könnte.