- Affenpocken-Ansteckungen sind ab Mittwoch in der Schweiz meldepflichtig.
- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trifft diesen Entscheid vor dem Hintergrund zunehmender Infektionen in Europa und Nordamerika.
- Mit der Meldepflicht hofft das BAG unter anderem, die Lücken in den wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere über den Übertragungsweg, zu schliessen.
Meldepflichtige Ärzte und Institutionen müssen Angaben zur Klinik (Beschwerdebild), zur Exposition (beispielsweise Reisen in betroffene Regionen) und zum Übertragungsweg (enger Kontakt mit kranken Tieren oder Personen) machen. Die Meldung müsse innerhalb von 24 Stunden erfolgen, damit betroffene Kantone die Umgebungsuntersuchung und personenbezogenen Massnahmen zur Eindämmung der Übertragung umsetzen können, heisst es im BAG-Bulletin.
Die Meldepflicht soll laut BAG helfen, mögliche Übertragungen in der Schweiz frühzeitig erkennen und bekämpfen zu können.
Fast 200 Fälle in der Schweiz
Bis am Freitag sind in der Schweiz 198 laborbestätigte Fälle registriert worden – dies seit dem 21. Mai 2022. Insgesamt sind weltweit mehrere Tausend Fälle bekannt.
Beim Affenpocken-Virus handelt es sich um einen weniger gefährlichen Verwandten der seit etwa 40 Jahren ausgerotteten Pocken. Die Krankheit beginnt mit hohem Fieber und entwickelt sich schnell zu einem Hautausschlag mit Krustenbildung. Das Virus wird von Tieren, vermutlich von Nagetieren, auf den Menschen übertragen. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich, dies bei direktem Hautkontakt oder dem Austausch von grösseren Speicheltropfen.
Es gibt einen Impfstoff, aber die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt derzeit keine Massenkampagne in den verschiedenen Ländern. Die Schutzwirkung einer Impfung wird laut BAG auf etwa 85 Prozent geschätzt. Einige Daten deuten darauf hin, dass der Schutz vor schweren Formen der Krankheit Jahrzehnte anhält, der Schutz vor Ansteckung jedoch mit der Zeit abnimmt.