Nach zwölf Sitzungen legt die Gesundheitskommission des Ständerats das derzeit grösste Reformprojekt im Gesundheitswesen vor: die einheitliche Finanzierung.
Künftig sollen Krankenkassen und Kantone die Kosten aller Behandlungen finanzieren, einschliesslich Pflege und mehrtägige Spitalaufenthalte. So sollen Fehlanreize im heutigen System vermieden und gleichzeitig Kosten gespart werden.
Mehrfachbehandlungen vermeiden
Heute macht es einen Unterschied, ob eine Behandlung im Spital, in der Arztpraxis oder im Pflegeheim stattfindet. Sie wird jeweils anders verrechnet und bezahlt. Während sich die Kantone an den Kosten für Pflege und Spital beteiligen, laufen die Kosten von ambulanten Behandlungen ganz über die Krankenkassen.
Ich bin zufrieden mit dem Resultat.
Das birgt Fehlanreize. So erhalten Patientinnen und Patienten nicht zwingend die beste und passendste Behandlung. Sie werden etwa mehrfach behandelt, weil das einträglich ist – oder sie werden zu früh aus dem Spital entlassen. Mit der einheitlichen Finanzierung soll das ändern.
Man hat sich Zeit gelassen
Die Idee dazu stammt aus dem Jahr 2009 und der politischen Mitte. Viel Zeit hat sich auch die ständerätliche Kommission genommen. Immerhin: «Ich bin zufrieden mit dem Resultat», sagt Kommissionspräsident und Mitte-Politiker Erich Ettlin.
Konkret will die Kommission – anders als der Nationalrat – auch die Pflege in die einheitliche Finanzierung einschliessen. Wie der Name sagt, sollen künftig alle Behandlungen auf gleiche Weise finanziert werden. Es soll also keine Rolle spielen, ob sie von der Spitex zu Hause erbracht werden, in der Arztpraxis, im Spital oder im Pflegeheim.
Statt der aktuell drei verschiedenen Finanzierungen soll es neu nur noch eine sein, an der sich Kantone und Krankenkassen beteiligen. Bisher hatten sich die Kantone dagegen gesträubt und wollten die Reform nur dann mittragen, wenn die Pflege einbezogen wird. Das ist nun erfolgt. «Dieser Schritt ist richtig», betont Präsident Ettlin.
Vorschlag geht nun in den Ständerat
Bei den Kantonen sagt Kathrin Huber, stellvertretende Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Gesundheits-Direktorinnen und -Direktoren: «Einem zentralen Anliegen der Kantone wird jetzt Rechnung getragen.» Wenn einzelne Versorgungsbereiche ausgeklammert wären, würde der erwartete Vernetzungseffekt nicht erreicht, so Huber.
Einem zentralen Anliegen der Kantone wird jetzt Rechnung getragen.
So sieht es auch die Kommission. Wenn alles gleich finanziert wird, entfallen Fehlanreize, können Behandlungen besser koordiniert und somit Kosten gespart werden. Das Ausmass bleibt derzeit allerdings offen.
Die Krankenkassen begrüssen die Idee einer einheitlichen Finanzierung, sind aber skeptisch, weil auch die Pflege einbezogen wird. Sie befürchten einen Blindflug bei den Kosten. Der ständrätlichen Kommission ist wichtig, dass die Umstellung für Kantone und Versicherer insgesamt nicht zu höheren Kosten führen soll.
In der Wintersession wird der Ständerat über den Vorschlag beraten.