Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und sechs weitere Beteiligte aus dem Umfeld von Bundesanwaltschaft und Fifa wollen die ausserordentlichen Bundesanwälte Hans Maurer und Ulrich Weder in allen Fällen das Verfahren einstellen. Konkret haben sie den sieben Beschuldigten die Einstellung in Aussicht gestellt. Eine Begründung geben sie vorerst nicht. Verfahren werden in der Regel eingestellt, wenn sich ein Verdacht nicht erhärtet oder kein Straftatbestand erfüllt ist.
Bei den Ermittlungen ging es um den Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses, Amtsmissbrauch und Begünstigung. Und zwar im Zusammenhang mit Treffen unter anderem zwischen dem damaligen Bundesanwalt Lauber und Fifa-Chef Infantino in einer Zeit, als bei der Bundesanwaltschaft mehrere Verfahren im Umfeld des Weltfussballverbands liefen.
Lauber: erleichtert, aber nicht erstaunt
Lauber bestätigte gegenüber Radio SRF den Eingang der entsprechenden Verfügung. «Ich nehme die Ankündigung zur Kenntnis und bin selbstverständlich erleichtert. Aber aufgrund der Kenntnis der Gesamtzusammenhänge bin ich nicht erstaunt.»
Ja, ich kann mich nicht erinnern. Es ist so und es bleibt dabei. Ich werde nicht lügen und auf einmal sagen, ich könne mich erinnern.
Er habe sich im gesamten Verfahren immer kooperativ verhalten, betonte Lauber, und ging auch auf seine Aussage ein, sich an das dritte Treffen mit Gianni Infantino nicht erinnern zu können: «Ich halte mich immer an die Wahrheit und mache Aussagen auch dann, wenn sie zu meinen Ungunsten sind. Ja, ich kann mich nicht erinnern. Es ist so und es bleibt dabei. Ich werde nicht lügen und auf einmal sagen, ich könne mich erinnern. Das wäre genauso absurd, wie alles andere, was über mich geschrieben wurde.»
Die beiden Sonderermittler Hans Maurer und Ulrich Weder beziehen sich im Schreiben auf mutmassliche Delikte im Zusammenhang mit Treffen und Gesprächen in Bern und Zürich in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen Vertretern der Bundesanwaltschaft einerseits und Vertretern der Fifa sowie dem aussenstehenden Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold andererseits.
Lauber soll Teil der Verfahrenskosten tragen
Lauber wird weiter mitgeteilt, dass er damit rechnen muss, einen Siebtel der Verfahrenskosten zur übernehmen. Entsprechend entfielen allfällige Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche. Lauber überlegt sich allerdings Schritte gegen die Kostenbeteiligung und schliesst auch Forderungen nach einer Entschädigung oder Genugtuung nicht aus.
Die Einstellung des Verfahrens ist formell noch nicht definitiv. Die abschliessende Verfügung dürfte in wenigen Wochen vorliegen und zeigen, warum die Sonderermittler ihn in der Fifa-Affäre entlasten.