- Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die Ausgleichszahlungen der Kantone für das Jahr 2020 ermittelt.
- Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 61 Millionen auf knapp 5.3 Milliarden Franken an.
- Die Berechnung berücksichtigt die vom Parlament beschlossenen Anpassungen, wie das EFV in einer Mitteilung schreibt.
Am stärksten belastet wird wie üblich der Kanton Zürich mit 516.9 Millionen Franken. Der Kanton zahlt 29.8 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.
An zweiter und dritter Stelle folgen Zug mit 329.7 Millionen und Genf mit 274.9 Millionen. Auch der Kanton Schwyz muss rund 20 Millionen mehr beitragen und kommt auf 220 Millionen Franken. Zug trägt ungefähr gleich viel bei.
Genf und Basel-Stadt zahlen weniger
Genf und Basel-Stadt zahlen dagegen weniger als 2019 - Genf rund 24.9 Millionen, Basel-Stadt 16.8 Millionen.
Der grösste Nehmerkanton bleibt Bern. Er erhält 1.101 Milliarden Franken, 85.8 Millionen weniger als 2019. St. Gallen erhält mit knapp 440 Millionen Franken 28.3 Millionen Franken weniger. Aargau dagegen erhält 59.8 Millionen mehr und kommt noch auf 460.6 Millionen Franken. Der Kanton Wallis erhält 28.7 Millionen mehr und kommt auf 760 Millionen Franken.
10 Kantone verbessern sich
Der Ressourcenausgleich ist das wichtigste Gefäss des Finanzausgleichs. Er hat zum Ziel, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. 2020 nehmen die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone um 1.7 Prozent zu.
In 10 Kantonen hat sich die Lage verbessert, der Ressourcenindex stieg. In 16 Kantonen ist der Index gesunken. Die grössten Zunahmen weisen die Kantone Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Zug auf. Am stärksten sank der Ressourcenindex in den Kantonen Neuenburg, Obwalden und Basel-Stadt.
Angepasster Mechanismus
Das Parlament hat vor kurzem eine Reform des Finanzausgleichs verabschiedet. Die Anpassungen werden ab 2020 umgesetzt. Mit der Reform spart der Bund ab 2021/2022 rund 280 Millionen pro Jahr.
Diese Einsparungen fliessen vollumfänglich den Kantonen zu. Im Jahr 2020 werden aber noch keine Bundesmittel frei, weil der Bundesbeitrag auf dem verfassungsmässigen Maximum fixiert wird. Dies ist mit einer Mehrbelastung des Bundes verbunden.
Künftig mehr für Lastenausgleich
Neben dem Ressourcenausgleich gibt es die beiden Lastenausgleichsgefässe: Entlastet werden Kantone, die durch ihre Zentrumsfunktion oder durch ihr Gelände übermässig belastet sind.
Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt im Jahr 2020 rund 729 Millionen Franken, je 364 Millionen für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich. Ab 2021 werden die Mittel für den soziodemografischen Lastenausgleich erhöht.
Die Berechnungen werden nun den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.