Die Versprechungen im Werbevideo klingen grossartig: «Wintergartenträume für die Schweiz. Ein Wintergarten von S. Meissner wird zum schönsten Platz in Ihrem Zuhause. Qualität, die man nicht nur sieht, sondern auch spürt.» Viele Kunden der deutschen Baufirma S. Meissner GmbH spüren etwas anderes: Enttäuschung, Frust und sehr viel Ärger.
Beat Rüfli aus Pieterlen (BE) hatte bei Stefan Meissner im Dezember 2014 einen Wintergarten bestellt. Fertig gebaut hat ihn Stefan Meissner nie. «Der Unternehmer hat nicht geliefert hat, was er versprochen hat – immer wieder versprochen hat», klagt Rüfli. Er hat 20'000 Franken angezahlt aber dafür «keine Leistung» erhalten. «Diese Person ist ein Gauner. Ich kann es nicht anders sagen.»
Spielchen mit dem Bauhandwerker-Pfandrecht
«Kassensturz» weiss von rund 40 solchen Fällen. Stefan Meissner geht häufig nach dem gleichen System vor: Zuerst offeriert er günstig, dann verlangt er eine Akontozahlung. Die Arbeit überlässt er oft polnischen Subunternehmen. Häufig verlangen Handwerker mehr Geld, weil die von Meissner offerierten Preise nicht realistisch sind. Viele der ausländischen Handwerker sind aber auch überfordert und liefern Pfusch. Es kommt zum Streit zwischen Bauherr, Stefan Meissner und den Handwerkern. Folge: Die Arbeit bleibt liegen. Manchmal jahrelang.
Stefan Meissner missbraucht die rechtlichen Möglichkeiten des sogenannten Bauhandwerker-Pfandrechts. Es bedeutet: Bezahlt ein Generalunternehmer wie Meissner seine Handwerker nicht, können diese ihre Forderungen direkt beim Kunden einziehen – auch wenn der Kunde bereits bezahlt hat. Tatsächlich leitete Meissner solche Kundengelder oft nicht an die Handwerker weiter.
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Noch schlimmer: Zusammen mit seiner Frau führt Meissner zwei Firmen. Die eine Firma ist in Deutschland domiziliert. Gegen sie läuft ein Konkursverfahren mit 73 Gläubigern und einer Schadensumme von 1,9 Millionen Euro. Viele Schweizer Kunden hatten an diese Firma ihre Akontozahlungen für den Wintergarten geleistet.
Gericht weisst Meissners Klage ab
Die zweite Firma ist eine Briefkastenfirma, domiziliert bei einem Treuhänder in Unterägeri. Jetzt versucht Meissner die bereits nach Deutschland bezahlten Gelder ein zweites Mal – via Gericht – für die Schweizer Firma einzutreiben: Er behauptet, seine Schweizer Firma habe als Subunternehmen für die deutsche Firma gearbeitet und gemäss Bauhandwerker-Pfandrecht deshalb Anspruch auf von ihr erbrachte Leistungen.
«So etwas habe ich noch nie erlebt», sagt Rechtsanwalt Rolf Weber. Er vertritt einen Kunden, den Stefan Meissner über den Tisch gezogen hat. «Es gibt bei jedem Gesetz – und auch beim Bauhandwerker-Pfandrecht – Missbräuche oder Versuche von Missbräuchen». Aber, dass einer so vielen Leuten Anzahlungen abknöpft und dann bei einem grossen Teil nicht mal einen Nagel einschlägt», das sei schon sehr speziell.
Weber: «Er hat Spesenbelege eingereicht mit 300 Kilometern Fahrspesen statt 30. Die Abnahmerapporte waren auf den Rapportformularen der deutschen Firma. Er konnte nicht ansatzweise beweisen, dass er mit der Schweizer Briefkastenfirma überhaupt etwas gemacht hat.» Das Gericht hat Meissners Trick erkannt und seine Klage abgewiesen.
In Deutschland liefen bereits Prozesse
Wochenlang verlangte «Kassensturz» von Stefan Meissner eine Stellungnahme zu den Vorwürfen: Vergeblich. Damit «Kassensturz» trotzdem in Kontakt mit Meissner kam, meldete sich ein «Kassensturz»-Redaktor unter einem Pseudonym bei ihm. Er gab vor, dass er sich einen neuen Wintergarten anschaffen möchte. Jetzt antwortete Meissner innert sieben Minuten und schlug auch gleich einen Termin am übernächsten Tag vor.
Beim Treffen gab sich «Kassensturz» zu erkennen. Doch Meissner wollte auch vor laufender Kamera nichts sagen. In Deutschland ist Stefan Meissner bereits aktenkundig. Gegen ihn liefen und laufen Strafanzeigen und Gerichtsverfahren wegen Betrug, Urkundenfälschung und Täuschung. Nun haben auch in der Schweiz Meissner-Geschädigte Strafanzeigen eingereicht.