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Bundesrat will 13. AHV-Rente über Mehrwertsteuer finanzieren
Aus Tagesschau vom 14.08.2024.
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Finanzierung der 13. AHV-Rente Bundesrat will 13. AHV-Rente nur über Mehrwertsteuer finanzieren

  • Der Bundesrat hat die Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente festgelegt und setzt dabei auf die alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer.
  • Die Rente soll ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf knapp fünf Milliarden Franken jährlich.
  • Der Tarif für die höhere Mehrwertsteuer soll im Herbst aufgrund der neuen AHV-Finanzperspektiven festgelegt werden. So soll der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht gehalten werden.
  • Die 13. AHV-Rente soll allein aus einer höheren Mehrwertsteuer finanziert werden. Das schlägt der Bundesrat vor. Die Landesregierung verabschiedet sich damit von ursprünglichen Plänen, die eine Finanzierung aus einer Kombination von höherer Mehrwertsteuer und höheren Lohnbeiträgen im Auge hatten.

    Zwar habe eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden eine kombinierte Finanzierungsvariante unterstützt, heisst es in einer Mitteilung des Innendepartements. Weil der Finanzierungsbedarf aufgrund der angepassten AHV-Finanzperspektiven nun geringer ausfalle als erwartet, erachte der Bundesrat eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer als angemessenere Lösung.

Die 13. AHV-Rente soll von Beginn an nachhaltig finanziert werden aus Mehrwertsteuer und Bundesbudget.
Autor: Elisabeth Baume-Schneider Bundesrätin

Sie soll die Zusatzkosten der 13. AHV-Rente zusammen mit dem auf 19.5 Prozent der AHV-Ausgaben angepassten Bundesbeitrag soweit decken, dass im Jahr 2030 ein Fondsstand von 100 Prozent der AHV-Ausgaben erreicht wird. Den effektiven Satz will der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betonte, dass die 13. AHV von Beginn an nachhaltig finanziert werden soll – aus einer höheren Mehrwertsteuer und dem Bundesbudget.

Korrektur der Finanzperspektiven ohne grossen Einfluss

Die Kosten der 13. Altersrente liegen 2026 bei rund 4.2 Milliarden und 2030 bei knapp fünf Milliarden Franken. Die vor Wochenfrist mitgeteilte Korrektur der AHV-Finanzperspektiven habe insgesamt nur einen geringen Einfluss, schreibt der Bundesrat: «Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung der 13. Rente wie schon zuvor kommuniziert ab 2026 negativ, wobei das Defizit nach neuen Berechnungen des BSV in den Folgejahren weniger schnell ansteigt.»

Auch unter diesen neuen Rahmenbedingungen kommt der Bundesrat in seinen Erwägungen zum Ergebnis, dass gleichzeitig mit der Umsetzung der 13. Altersrente auch ihre Finanzierung sichergestellt werden soll. Je länger eine Zusatzfinanzierung hinausgezögert werde, desto rascher sinke der Stand des AHV-Ausgleichsfonds.

Bundesanteil soll nur auf 19.5 Prozent sinken

Etwas nachgegeben hat der Bundesrat beim Bundesbeitrag an die höheren AHV-Ausgaben: Statt der Senkung von 20.2 Prozent auf 18.7 Prozent schlägt er nun eine Senkung auf 19.5 Prozent vor. Damit trägt der Bundeshaushalt 2030 rund 500 Millionen Franken an die 13. AHV-Rente bei. Der Bundesrat begründet die Senkung mit der finanziellen Lage.

Der Bundesrat wird im Herbst die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. Dieses wird in der Wintersession und in der Frühjahrssession 2025 über die Vorlage beraten.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer dürfte im Parlament auf Widerstand stossen, lehnten doch SVP und FDP Steuererhöhungen für die 13. Rente rundweg ab. Mitte-Partei, Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und Arbeitgeberverband befürworteten eine höhere Mehrwertsteuer. Die SP hatte bereits im Abstimmungskampf für höhere Lohnbeiträge plädiert, ebenso die Grünen. Auch der tiefere Bundesbeitrag wird weiterhin zu reden geben.

SRF 4 News, 14.08.2024; 14 Uhr ; 

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