- Der Bund schliesst das Jahr 2022 mit einem Minus von 4.3 Milliarden Franken ab.
- Das Defizit ist höher, als konjunkturell zulässig wäre.
- Es ist das erste Mal seit 2005, dass dies der Fall ist
- Das strukturelle Defizit beträgt knapp 1.6 Milliarden Franken.
Neben den höher als budgetierten ausserordentlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie (3.3 Milliarden Franken) und des Ukraine-Kriegs (0.7 Milliarden Franken) war das Minus 2022 viel höher als veranschlagt. Ein Grund waren deutlich tiefere Einnahmen aus der Verrechnungssteuer. Das Finanzierungsdefizit betrug 4.3 Milliarden Franken.
Auch für 2024 ein happiges Defizit prognostiziert
Das strukturelle Defizit belastet das sogenannte Ausgleichskonto. Da dieses aber einen positiven Stand aufweist, kommt die Sanktionsregel der Schuldenbremse nicht zum Tragen, wonach ein Fehlbetrag in den Folgejahren mit Ausgabekürzungen kompensiert werden muss.
Trotzdem will der Bundesrat das Ausgabenwachstum im kommenden Jahr drosseln. Die Ende Januar aktualisierten Haushaltszahlen zeigen für 2024 ein strukturelles Defizit von 2 Milliarden Franken.
Unter anderem sollen der «Horizon Europe»-Pflichtbeitrag (0.6 Milliarden Franken) aus dem Budget gestrichen, die Armeeausgaben weniger stark erhöht (0.6 Milliarden Franken) und Elektrofahrzeuge normal besteuert werden (0.2 Milliarden Franken).
Das verbleibende Finanzierungsdefizit von knapp einer halben Milliarde Franken soll mit linearen Kürzungen von 2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben, die auch die Personalausgaben enthalten, beseitigt werden, wie der Bundesrat nun beschlossen hat.
Entlastungen von bis zu einer Milliarde Franken angestrebt
Insgesamt werden die ordentlichen Ausgaben des Bundes 2024 trotz dieser Bereinigungsmassnahmen um rund 3 Prozent wachsen. Ziel ist ein ausgeglichener Voranschlag 2024, der mit der Schuldenbremse konform ist.
Auch für die Folgejahre drohen dem Bund aber Milliardendefizite von je rund 3 Milliarden Franken. Deshalb sollen die schwach gebundenen Ausgaben (Bildung, Forschung, Sicherheit, Auslandsbeziehungen, Landwirtschaft, Übriges) auch ab 2025 um 2 Prozent gekürzt werden. Das entspricht rund 500 Millionen Franken. Die Armee ist davon ausgenommen.
Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Finanzpläne ab 2025 um 600 Millionen bis eine Milliarde Franken pro Jahr zu entlasten. So soll ein Teil des Vermögens der Arbeitslosenversicherung zugunsten des Bundes genutzt werden. Diese Massnahme sei ohne Leistungsabbau möglich, so der Bundesrat.
Anpassungen bei der Bahn, Kinderbetreuung und der AHV
Auch die Einlage des Bundes in den Bahninfrastrukturfonds könnte gekürzt werden, ohne den Ausbau oder Betrieb der Bahninfrastruktur zu gefährden, da die Reserve des Fonds sehr hoch ist. Weiter soll geprüft werden, die vom Parlament erarbeitete Vorlage zur Subventionierung der familienexternen Kinderbetreuung teilweise mit einer Kürzung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer gegenzufinanzieren.
Die grösste Bundesausgabe bildet die AHV. Darum sollen laut dem Bundesrat auch in diesem Bereich Massnahmen geprüft werden. Im Vordergrund stehen hier Anpassungen bei der heutigen Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern, die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ohnehin beseitigt werden muss.
Der Bundesrat appelliert auch an das Parlament, in der Ausgabenpolitik Zurückhaltung zu üben. Es sei «weiterhin grosse ausgabenpolitische Disziplin angezeigt».