- Der Bundesrat hat sich ein Konzept zur späteren Aufhebung des Schutzstatus S für die Geflüchteten aus der Ukraine ausarbeiten lassen.
- Laut Regierung ist das provisorische Konzept kein Präjudiz für eine spätere Aufhebung.
- Status S gilt noch bis mindestens zum 4. März 2024.
Der im März 2022 nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zunächst für ein Jahr aktivierte Schutzstatus S sei rückkehrorientiert, so die Mitteilung. Er gewähre nur vorübergehenden Schutz bei einer schweren allgemeinen Gefährdung.
Auch wenn eine sichere Rückkehr in die Ukraine nicht absehbar sei, hätten das Justiz- und Polizeidepartement, das Staatssekretariat für Migration und die Kantone den Auftrag erhalten, rechtliche, organisatorische und verfahrenstechnische Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen Aufhebung des Schutzstatus S zu prüfen.
Dem Bundesrat liegt nun ein provisorisches Konzept vor. Gleichzeitig betont die Landesregierung, dass dieses kein Präjudiz für die Aufhebung des Status S darstelle. Im letzten November wurde der Status S mindestens bis zum 4. März 2024 verlängert. Wie es danach weitergeht, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.