- Der Ständerat hat am Mittwoch einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative mit 36 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
- Er sieht vor, dass Pflegefachleute während der Ausbildung wegen ihrer tiefen Löhne einen Zustupf an die Lebenshaltungskosten bekommen.
- Anders als den Nationalrat will der Ständerat die Kantone aber nicht zur Zahlung verpflichten. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.
Mit einer Ausbildungsoffensive und neuen Kompetenzen will der Ständerat den Pflegeberuf stärken. Der Handlungsbedarf war in der kleinen Kammer unbestritten. Der Anteil älterer Menschen nehme zu, es brauche mehr qualifiziertes Pflegepersonal, sagte Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW).
Unisono verdankten die Rednerinnen und Redner im Ständerat auch die Leistungen des Pflegepersonals während der Coronakrise. «Meine Wertschätzung ist enorm», sagte Ettlin. Doch beim Applaus soll es nicht bleiben. Nun sollten Taten folgen, forderte Maya Graf (Grüne/BL).
Nationalrat veranschlagt 100 Millionen mehr
Uneins sind sich die Räte bei den Ausbildungsbeiträgen. Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften etwas an die Lebenshaltungskosten zu zahlen. Der Bund soll die Kantone während acht Jahren unterstützen. Die Kosten werden auf 200 Millionen Franken geschätzt.
Der Ständerat hat sich ebenfalls für diese Unterstützung ausgesprochen, allerdings nur knapp. Anders als der Nationalrat beschloss er zudem, dass die Kantone nicht dazu verpflichtet werden sollen, solche Beiträge zu leisten.
Ständerat schränkt Abrechnungsmöglichkeit ein
Ein zentrales Anliegen der Pflegeinitiative ist, dass Pflegende ihre Leistungen selbständig zulasten der Krankenkassen abrechnen können. Heute braucht es dafür in der Regel eine ärztliche Anordnung. Der Nationalrat ist den Initianten in diesem Punkt entgegengekommen. Welche Leistungen Pflegende auf eigene Rechnung erbringen können, soll der Bundesrat festlegen.
Der Ständerat knüpfte nun jedoch eine zusätzliche Bedingung an die erweiterten Kompetenzen: Davon profitieren sollen nur jene Pflegefachpersonen, Spitex-Organisationen und Pflegeheime, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben.
In der Version des Ständerats belaufen sich die Gesamtkosten des indirekten Gegenvorschlags für den Bund auf rund 400 Millionen Franken für acht Jahre. Der Nationalrat veranschlagt in seiner Version 100 Millionen Franken mehr.