- Das Basler Strafgericht hat eine ehemalige Kassiererin der Fondation Beyeler wegen Veruntreuung verurteilt.
- Die 54-Jährige erhält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 70 Franken bezahlen.
- Der Fondation Beyeler schuldet sie einen Schadenersatz in der Höhe von knapp 900'000 Franken zuzüglich Zins.
Die ehemalige Leiterin des Kassenteams der Fondation Beyeler in Riehen ist am Freitagnachmittag verurteilt worden. Das Museum gehört landesweit zu jenen mit dem grössten Publikumsandrang, mit bis zu rund einer halben Million Besuchenden im Jahr.
Laut Anklage begann die Frau schon im ersten Jahr ihrer Anstellung, dreistellige Bargeldbeträge aus dem Ticketverkauf in die eigene Tasche zu stecken. Mit der Zeit sollen es immer häufiger vierstellige Beträge geworden sein – bis sie Mitte 2019 aufflog. Kollegen aus ihrem Team hatten 2019 Unregelmässigkeiten entdeckt.
Die Präsidentin des Basler Strafgerichts sah die aufgeführten Delikte als erwiesen an. Es ging um gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Urkundenfälschung und gewerbsmässige Geldwäscherei. Dabei stützte sie sich unter anderem auf Zeugenaussagen. Die befragten Personen hätten glaubhafte Aussagen gemacht. Es gebe keinen Anlass, diese in Zweifel zu ziehen, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung.
Kassencodes von Kolleginnen missbraucht
Mithilfe von Tricksereien, die lange Zeit nicht entdeckt wurden, habe die Frau Eintrittskarten verkauft, ohne diese über die Kasse zu verbuchen. Des Weiteren habe sie Eintritte doppelt verkauft. Und schliesslich habe sie regulär erfolgte Ticketverkäufe nachträglich zum Teil über die Kassencodes ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern storniert und die Beträge der Kasse entnommen.
Die Frau habe über ihren Verhältnissen gelebt, so die Richterin. Sie leistete sich etwa Luxusreisen oder teure Autos.
Die verurteilte 54-Jährige war ab 2008 an der Kasse des Museums tätig und leitete das Team von 2010 bis 2019. Die mit dem Billettverkauf beauftragte Firma ISS Facility Services hatte nach einem Anfangsverdacht eine Revision gemacht. Dabei wurde das Ausmass des Schadens klar. Die Firma entliess die Frau und zeigte sie an.
Gegen das Urteil vom Freitag kann die ehemalige Fondation-Kassiererin Berufung einlegen.