- Wenn ein Ehepaar keine Kinder kriegen kann, weil die Frau unfruchtbar ist, soll es künftig eine Eizellenspende erhalten können.
- Das Parlament will die bislang verbotene Spende legalisieren – das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen.
- Gegen die Legalisierung waren die Mitte-Partei und die SVP – sie hatten unter anderem ethische Bedenken.
Mit 22 Ja- zu 20 Nein-Stimmen hat der Ständerat einer Motion zugestimmt, mit der die Eizellenspende in der Schweiz legalisiert und der Fortpflanzungstourismus von verheirateten Paaren mit Kinderwunsch eingedämmt werden soll. Der Nationalrat hatte die Motion bereits im März mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Mit der Legalisierung der Eizellenspende würden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt, erklärte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) im Namen der Kommission.
Die heutige Regel zwinge unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz dazu, ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Schätzungen gingen von mindestens 500 solcher Reisen pro Jahr aus. Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, könnten jedoch eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen, so Carobbio.
Skeptischer ist der Bundesrat und mit ihm eine Ratsminderheit. Sie argumentierten, die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Erste Resultate seien im Jahr 2023 zu erwarten.
Die Eizellenspende müsse im Kontext der Gesamtentwicklung beurteilt werden, erklärte Isabelle Chassot (Mitte/FR) den Standpunkt der Kommissionsminderheit. Vor allem ethische, juristische, aber auch medizinische Bedenken sprächen gegen die Motion. Im Unterschied zur Samenspende stelle die Eizellenspende nämlich einen körperlich invasiven und potenziell gesundheitsgefährdenden Eingriff dar.
Frage der Gleichstellung
Für Kommissionsmitglied Matthias Michel (FDP/ZG) hat die Motion wesentlich mit Gleichstellung und dem Grundrecht der sogenannten reproduktiven Autonomie zu tun. Kritikerinnen und Kritiker der Motion wollten zuerst alle Details lösen, aber das wäre «das Pferd am Schwanz aufgezäumt», so Michel.
Für Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) greift das Argument der vermeintlichen Gleichstellung viel zu kurz. Eizellenspenden förderten viel mehr soziale Ungleichheiten, es gehe um die Ausbeutung der Spenderinnen. In Spanien gebe es einen Markt für Eizellenspenden, das habe nichts mit Selbstbestimmung zu tun.
Bundesrat Alain Berset erklärte, dass der Bundesrat materiell zur Eizellenspende keine Stellung nehme, die Motion aber ablehne. In ein paar Monaten werde die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes abgeschlossen.
Bundesrat muss gesetzliche Grundlage schaffen
Der Bundesrat muss sich aber ohnehin an die Arbeit machen. Nach der Zustimmung durch die kleine Kammer als Zweitrat hat der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung den Auftrag erhalten, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Selbst bei einer raschen Behandlung dürften aber wohl Jahre vergehen, bis in der Schweiz legal ein Baby mit einer gespendeten Eizelle gezeugt werden könnte. Ein Referendum und damit ein Volksentscheid wären bei einem Ja des Parlaments zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage so gut wie sicher.