- Die Eizellenspende soll auch in der Schweiz künftig erlaubt sein.
- Die zuständige Ständeratskommission hat in ihrer Sitzung am Dienstag eine entsprechende Motion befürwortet.
- In der Frühlingsession im vergangenen März hatte der Nationalrat einer Legalisierung bereits zugestimmt.
Der Entscheid fiel laut den Parlamentsdiensten mit 6 zu 5 Stimmen. Die Motion will, dass die Eizellenspende für Ehepaare möglich sein soll, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt. Bis zu einer gesetzlichen Regelung dürfte es aber noch ein langer Weg sein.
Wohl Jahre von Lösung entfernt
Stimmt die kleine Kammer als Zweitrat zu, hat der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung den Auftrag, eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellenspende zu schaffen und deren Rahmenbedingungen festzulegen.
Zunächst soll die Regierung aber eine Roadmap vorlegen, die alle offenen Fragestellungen zum Sachverhalt thematisiert. Der Bundesrat soll regelmässig über den Fortschritt der Arbeit informieren. Aktuell sind neben der Eizellenspende in der Schweiz anonyme Samenspenden und die Leihmutterschaft verboten.
Selbst bei einer raschen Behandlung dürften wohl Jahre vergehen, bis in der Schweiz legal ein Baby mit einer gespendeten Eizelle gezeugt werden könnte. Ein Referendum und damit ein Volksentscheid wären bei einem Ja des Parlaments zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage so gut wie sicher.
Ethikkommission offen für neue Regeln
In den Augen der Befürworter einer Neuregelung führt das momentane Verbot der Eizellenspende zu einer «inakzeptablen Ungleichbehandlung». Mit der Legalisierung der Eizellenspende würden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt.
Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, könnten eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen. Die heutige Regel zwinge jedoch unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz, ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Auch die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK) ist der Ansicht, dass das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Samenspende diskriminierend sei und sich auf eine fragwürdige naturalistische Rechtfertigung stütze. Innerhalb von Europa kennt neben der Schweiz nur noch Deutschland ein Verbot der Eizellenspende.
Warnung vor voreiligem Entscheid
Skeptischer ist der Bundesrat und mit ihm eine Kommissionsminderheit. Sie argumentieren, die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Erste Resultate seien im Jahr 2023 zu erwarten. Die Eizellenspende müsse im Kontext der Gesamtentwicklung beurteilt werden.
Kritikerinnen und Kritiker einer Legalisierung haben vor allem ethische, aber auch medizinische Bedenken. Im Unterschied zur Samenspende stelle die Eizellenspende einen körperlich invasiven und potenziell gesundheitsgefährdenden Eingriff dar, war während der Debatte im Nationalrat zu hören.
Zudem bezweifeln die Gegnerinnen und Gegner, dass bei einer Legalisierung der Eizellenspende ausreichend Schweizerinnen zur Spende bereit wären, um die Nachfrage zu decken. So könnten Frauen aus ökonomisch unterprivilegierten Ländern für eine Spende ausgebeutet werden.