- Ein erster Schritt hin zur Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz ist gemacht.
- Der Nationalrat hat dem Anliegen als Erstrat im Grundsatz zugestimmt. Es verbleiben jedoch Hürden.
- Nach einer allfälligen Zustimmung beider Räte im Parlament zu einem entsprechenden Gesetz dürfte es eine Volksabstimmung geben.
Ein Baby mit einer gespendeten Eizelle zu zeugen, ist in der Schweiz verboten. Bislang scheiterten Vorstösse zur Legalisierung aus dem links-grünen Umfeld oder sie wurden auf die lange Bank geschoben.
Nun hat der Nationalrat als Erstrat einer Motion zur Legalisierung der Eizellenspende für Ehepaare zugestimmt. Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 107 zu 57 Stimmen bei 16 Enthaltungen.
Nun ist der Ständerat am Zug
Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen für die Eizellenspende schaffen.
Dazu muss er eine Roadmap vorlegen, die alle offenen Fragestellungen zum Sachverhalt thematisiert. Aktuell sind neben der Eizellenspende in der Schweiz anonyme Samenspenden und die Leihmutterschaft verboten.
Thomas Brunner (GLP/SG) sprach im Rat von einer Ungleichbehandlung von Frauen und Männern: Die Samenspende sei erlaubt, während der Kinderwunsch unerfüllt bleibe, wenn die Frau unfruchtbar sei. Es sei denn, sie reise für die Behandlung ins Ausland. «Damit hat die Schweiz gemeinsam mit ihrem nördlichen Nachbarland Deutschland einen Exotenstatus in Europa.»
Auch die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK) ist der Ansicht, dass das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Samenspende diskriminierend sei und sich auf eine fragwürdige naturalistische Rechtfertigung stütze.
Debatte ums Kindswohl und Ausbeutung von Frauen
Gegen die gesellschaftspolitische Reform stellten sich im Nationalrat die Vertreterinnen und Vertreter der SVP sowie Teile der Mitte-Fraktion. Diverse Gegner im Nationalrat argumentierten mit ethischen Bedenken gegen die Vorlage.
Verena Herzog (SVP/TG) kritisierte, die Gleichstellung der Geschlechter werde über das Kindswohl gestellt. Denn die Kinder müssten fortan ohne genetische Mutter auskommen.
Drastisch formulierte es Herzogs Parteikollege, der Aargauer Nationalrat Alois Huber: «Kinder verkommen in der Schweiz zunehmend zur Ware, und ethische Grenzen, die die Würde von Frau und Kind bisher schützten, sollen nun fallen.»
Zudem bezweifeln die Gegnerinnen und Gegner, dass bei einer Legalisierung der Eizellenspende ausreichend Schweizerinnen zur Spende bereit wären, um die Nachfrage zu decken. So könnten Frauen aus ökonomisch unterprivilegierten Ländern für eine Spende ausgebeutet werden.
Bundesrat will abwarten
Auch der Bundesrat ist skeptisch: Er beantragte die Ablehnung der Motion mit dem Argument, die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Erste Resultate seien im Jahr 2023 zu erwarten. Die Eizellenspende müsse im Kontext der Gesamtentwicklung beurteilt werden.
Auslöser für die neuerliche Debatte über die Eizellenspende war eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Katja Christ (GLP/BS). Sie machte geltend, es sei nicht einzusehen, weshalb die Samenspende legal und geregelt sei, die Eizellenspende aber nicht. Christs Motion wurde zugunsten der Kommissionsmotion sistiert.