Die Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Juni 2024 über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Für eine Annahme des Begehrens sind das Volks- und das Ständemehr nötig.
Ziel der Vorlage
Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit».
Abstimmungstext
Das ist neu
Der Initiativtext erfasst grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in irgendeiner Weise auf den menschlichen Körper einwirken, beispielsweise die Arbeit der Polizei. Die konkrete Umsetzung würde von der künftigen Rechtsprechung abhängen. Zuständig dafür wären die Parlamente, die Gerichte und die Behörden.
Drei Argumente dafür
- Die Initiative möchte, dass weder Politik, Pharmaindustrie noch andere Institutionen entscheiden können, ob ein implantierbarer Mikrochip, Nanopartikel oder eine Impfung ohne Zustimmung der Person in den Körper kommt.
- Das Parlament kann laut dem Initiativkommitee endlich gesetzlich festlegen, was eine körperliche Unversehrtheit ist und schaffe somit Rechtssicherheit.
- Bei einem Ja würden die Verträge mit der Weltgesundheitsorganisation WHO unwirksam.
Drei Argumente dagegen
- Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Nur aus wichtigen Gründen und unter in der Verfassung klar festgelegten Bedingungen darf dieses Grundrecht eingeschränkt werden.
- Auch beim Impfen gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Bereits heute darf in der Schweiz niemand ohne Zustimmung geimpft werden.
- Die Initiative ist so allgemein und unbestimmt formuliert, dass die Folgen unklar sind. Diese Unklarheit betrifft zahlreiche staatliche Aufgaben wie die Polizeiarbeit, den Strafvollzug oder das Asylwesen. Dies könnte die Aufgaben der Behörden erschweren.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Der Nationalrat hat sie mit 145 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Ständerat sprach sich mit 37 zu keiner Gegenstimme und sieben Enthaltungen gegen die Initiative aus.