- Mit dem geplanten Solidaritätsabkommen für Gaslieferungen in Notfällen zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien geht es vorwärts.
- Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht gegeben für die Unterzeichnung des trilateralen Vertrags.
- Die endgültige Entscheidung über das Abkommen liegt beim Parlament.
Im Januar während des Weltwirtschaftsforums in Davos hatte Energieminister Albert Rösti angekündigt, dass die drei Länder das Gasabkommen bald abschliessen wollten. Auch wenn sich die Energiesituation in Europa im Vergleich mit den vergangenen beiden Wintern inzwischen verbessert habe, würde ein solches Abkommen im Notfall «Sinn machen», sagte Rösti. Man wolle für die Zukunft gewappnet sein.
Nun ist es so weit: Der Gesamtbundesrat hat Rösti ermächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen, wie er mitteilte. Zudem seien die zuständigen Departemente beauftragt worden, ihm bis im Mai eine Vernehmlassungsvorlage mit dem Antrag zur Ratifizierung sowie den notwendigen Verpflichtungskrediten vorzulegen. Entscheiden darüber wird das Parlament.
Abkommen als Ultima Ratio
Die Schweiz verfügt über keine eigenen Gasspeicher. Sie ist von den Nachbarländern abhängig. Ohne Vertrag besteht die Gefahr, dass die Nachbarländer im Fall einer Mangellage ihre Gaslieferungen an die Schweiz reduzieren. Das trilaterale Solidaritätsabkommen soll gegenseitige Gaslieferungen in Notsituationen regeln – etwa damit Spitäler und Haushalte auch in akuten Krisen stabil mit Gas versorgt werden können.
Damit kann sich die Schweiz bei Ausrufung des Notfalls und nach Ergreifung sämtlicher im Inland möglichen Massnahmen an die beiden Nachbarländer wenden und um Solidarität zur Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden bitten. Im Gegenzug kann auch die Schweiz im Notfall um Solidarität angefragt werden. Die drei Staaten garantieren zudem, die bestehenden Transportkapazitäten in ihren Netzen nicht einzuschränken.
Deutschland hat bereits mehrere solcher Solidaritätsabkommen mit EU-Ländern. Die Schweiz soll sich nun dem Gas-Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland und Italien anschliessen. Die EU-Kommission hatte das Abkommen bereits vorgeprüft. Sie wollte damit sicherstellen, dass «zwischenstaatliche Energieabkommen die Versorgungssicherheit der EU und das Funktionieren des Binnenmarkts nicht gefährden», hiess es damals.