- Das Basler Strafgericht hat den Fussballnationalspieler Breel Embolo der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen.
- Er erhielt eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken. Diese wurde bedingt ausgesprochen mit einer Probezeit von zwei Jahren.
- Sein Anwalt kündigte umgehend an, das Urteil weiterzuziehen.
- Hintergrund ist eine Auseinandersetzung auf offener Strasse im Mai 2018.
Embolo war mit Freunden im Ausgang in Basel unterwegs und geriet um fünf Uhr morgens mit einer Gruppe in einen Streit. Damals war er 21 Jahre alt und spielte bereits in Deutschland bei Schalke 04. Der Streit auf einem Parkplatz unweit der Steinenvorstadt eskalierte handgreiflich, und ein Mann der anderen Gruppe erlitt einen Nasenbeinbruch.
Die Staatsanwaltschaft machte einen Freund von Embolo für den Faustschlag auf die Nase verantwortlich und warf diesem Körperverletzung vor. Embolo selbst wurde der mehrfachen Drohung angeklagt, weil er einem am Streit Beteiligten unter anderem gesagt habe, er mache ihn fertig, und einem anderen, er lasse ihn verprügeln.
Vor Gericht sagte Embolo, die andere Gruppe sei angetrunken gewesen; er selber habe keinen Alkohol konsumiert. Zuerst habe ihn eine Frau im Auto erkannt und angesprochen. Danach habe ein Mann aus jener Gruppe ihn provoziert und beleidigt. Es sei zu einem hitzigen Wortwechsel gekommen, aber er habe keinen bedroht.
Er machte auch Erinnerungslücken nach fünf Jahren geltend. Embolos Verteidiger sprach von im Ausgang üblichen Pöbeleien und plädierte auf Freispruch.
Klare Drohungen
Die Einzelrichterin taxierte die Äusserungen jedoch als klare Drohungen, mit denen er die Opfer in Angst und Schrecken versetzt habe – er habe sie aus nichtigen Gründen einschüchtern wollen. Als Motiv erkannte sie verletzten Stolz – eine Frau hatte Embolos Angebot eines Fotos mit ihm ausgeschlagen.
Zum Strafmass erklärte die Richterin, dass Embolo den Streit ausgelöst habe. Er habe seinen sozialen Status ausgenützt und gedroht, andere würden für ihn zur Tat schreiten. Das Strafverfahren habe jedoch bis zum Prozess für so einen Fall zwei Jahre zu lange gedauert. Deswegen liege die Strafe mit 45 Tagessätzen unter dem eigentlich angemessenen Mass.
Der Tagesansatz von 3000 Franken entspricht dem höchsten möglichen Ansatz. Die Richterin begründete ihn mit Embolos hohem Einkommen. Dieser legte im Prozess seine Einkünfte nicht offen. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 3000 Franken gefordert, dies mit einer Probezeit von drei Jahren.
Der mit angeklagte Freund Embolos wurde wegen der gebrochenen Nase des einen Opfers der Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Überdies erhielt er für andere Delikte zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 40 Franken.