- Der Bundesrat will sich mit 500'000 Franken pro Jahr an den Kosten für den Schutz gefährdeter Minderheiten in der Schweiz beteiligen.
- Begünstigte wären vor allem jüdische und muslimische Gemeinschaften, die ins Visier von Terroristen oder Extremisten geraten könnten.
- Die betroffenen Interessengruppen haben bis Anfang Mai Zeit, sich in der Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf zu äussern.
Mit den 500'000 Franken pro Jahr will der Bund konkrete Schutzmassnahmen mitfinanzieren; zum Beispiel Zäune, Mauern, Alarmanlagen, Eingangssicherungen oder Überwachungskameras für Einrichtungen von religiösen Minderheiten wie Synagogen oder Moscheen.
Der Bundesrat konkretisiert auch, was sonst noch mit dem Geld möglich sein soll. So will er etwa Ausbildungen mitfinanzieren, um den Angehörigen von Minderheiten zu zeigen, wie sie Bedrohungen früher erkennen können, und die Aufklärung an Schulen über Minderheiten, die besonderen Schutz benötigen, fördern.
Kantone und Städte ebenfalls gefordert
Der Bundesrat erwartet aber, dass auch die Kantone Geld in die Hand nehmen, wie Marc Schinzel vom Bundesamt für Justiz sagt. Denn es handle sich um einen Bereich, der alle Ebenen betreffe: «Es gibt eine internationale Dimension, die den Bund angeht. Aber der Polizeibereich ist vor allem bei den Kantonen angesiedelt.» Hinzu kämen die Sicherheitsmassnahmen der Städte.
«Alle Ebenen sollen sich beteiligen, damit der bestmögliche Schutz gewährleistet ist», so Schinzel. Mit dieser Unterstützung geht der Bundesrat an die Grenze dessen, was ihm die Bundesverfassung und das Gesetz erlauben.
Klar ausgeschlossen ist, dass Bundesgelder direkt in das Sicherheitspersonal fliessen. Hier bräuchte es, falls man das will, eine Änderung im Gesetz, die das Parlament absegnen müsste. In den nächsten zwei Jahren will der Bund abklären, ob so eine Gesetzesänderung sinnvoll wäre.
Der Schweizerische israelitische Gemeindebund (SIG), die Dachorganisation der Juden in der Schweiz, begrüsst die Pläne des Bundesrats ausdrücklich, erinnert aber an die eigenen finanziellen Aufwendungen für die Sicherheit: «Angesichts der Tatsache, dass die jüdischen Gemeinden im Jahr zwischen sechs und sieben Millionen Franken für Sicherheit ausgeben, ist dieser Betrag nicht genügend», sagt SIG-Präsident Herbert Winter.
Auch Schutz anderer Minderheiten möglich
Die halbe Million sei jetzt der Rahmen für die nächsten Jahre, heisst es beim Bundesamt für Justiz. Theoretisch könnte es später auch mehr sein. In der Verordnung steht kein Frankenbetrag als Höchstgrenze. Von den Geldern profitieren könnten zudem – wenn nötig – nicht nur religiöse, sondern auch andere Minderheiten, wie etwa Fahrende, Roma oder auch Transsexuelle.
Zu den Vorschlägen können bis Anfang Mai alle Interessierten Stellung nehmen, anschliessend entscheidet der Bundesrat, ob er seine Vorschläge umsetzt.