- Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel) will die Geheimdienst-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG untersuchen.
- Im Zentrum steht die Frage, was die Schweizer Behörden wussten.
- Erste Anhörungen sollen noch in diesem Monat stattfinden.
Sie habe beschlossen, eine Inspektion durchzuführen im Zusammenhang mit der bekannt gewordenen Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Firma Crytpo AG und ausländischen Nachrichtendiensten. Das sagte GPDel-Präsident Alfred Heer (SVP/ZH) vor den Bundeshausmedien. Erste Anhörungen sollen noch in diesem Monat stattfinden.
Dass ausländische Nachrichtendienste die Schweizer Firma Crypto AG über Jahrzehnte hinweg für das Ausspionieren von Drittstaaten benutzt haben, zieht die GPDel nicht in Zweifel: Dieser Sachverhalt werde durch diverse Reaktionen in den dafür verantwortlichen Staaten grundsätzlich bestätigt, sagte Heer.
Betroffene Staaten haben offenbar bisher nicht reagiert: «Wir haben bis heute keine einzige Reaktion von potenziell betroffenen Staaten», sagte Bundesratssprecher André Simonazzi am Rande einer Medienkonferenz. Er verwies weiter auf die Untersuchung, die der Bundesrat bei Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer in Auftrag gegeben hat.
Die GPDel begrüsst den Schritt. Sie hält aber auch fest, dass dieser in der Öffentlichkeit und in der Politik als ungenügend erachtet werde. Zur Rolle der Schweizer Behörden habe der Bundesrat bisher nicht Stellung genommen, heisst es in einer Medienmitteilung.
Fokus auf Rolle der Behörden
Mit ihrer Inspektion will die GPDel als Oberaufsicht über die Nachrichtendienste und die Geheimbereiche des Bundes vor allem Berührungspunkte von Bundesstellen mit ausländischen Nachrichtendiensten in dieser Sache untersuchen.
Sie will sich dabei mit Oberholzer koordinieren und fordert, dass dieser uneingeschränkten Zugang zu allen Archivbeständen erhält. Mit Blick auf die Anhörung von Personen, die im Dienst des Bundes stehen oder standen, macht sie indes Vorrang geltend.
Gleiche Informationsrechte wie PUK
Zur Diskussion steht auch die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Als schärfstes Instrument des Parlaments kann eine PUK bei Vorkommnissen von grosser Tragweite eingesetzt werden.
Bei den Informationsrechten gibt es indes keine Unterschiede: Die PUK und die GPDel verfügen über dieselben Befugnisse. Sie können alle notwendigen Informationen und Dokumente verlangen, auch Protokolle von Bundesratssitzungen und geheime Unterlagen.
Zeugen einvernehmen
Beide dürfen überdies Personen als Zeugen einvernehmen und auskunftspflichtige Personen vorladen. Der Bundesrat kann der Befragung beiwohnen und Ergänzungsfragen stellen.
Neben amtierenden und ehemaligen Behördenvertretern können sowohl die PUK als auch die GPDel bei Privatpersonen Auskünfte einholen und von solchen die Aktenherausgabe fordern. Privatpersonen haben allerdings keine Auskunftspflicht und keine Pflicht zur Herausgabe von Akten.
PUK mit mehr Mitteln
Befürworter einer PUK argumentieren in der Regel, diese habe mehr Mittel zur Verfügung. Die finanziellen Mittel und den Auftrag legt das Parlament fest. Je nach Auftrag ist die PUK damit grösser und auch politisch breiter abgestützt. Die PUK hat ausserdem ein eigenes Sekretariat und kann einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.
Weiter sehen Befürworterinnen und Befürworter einer PUK diese als stärkeres Zeichen dafür, dass das Parlament eine umfassende Klärung will. Gegner argumentieren, andere Wege führten schneller zu Resultaten.