Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen – spätestens im Februar. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall.
Heute müssen betroffene Betriebe aber strenge Kriterien erfüllen, um an Geld zu kommen. Der Bundesrat lockert die Bedingungen nun, wie er mitteilte. Kurz: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.
Die Verordnung des Bundesrats
Unter anderem gelten Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
Mehr Geld für mehr Betriebe
Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, fielen damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung.
Die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge werden von 10 auf 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise von 500'000 auf 750'000 Franken je Unternehmen erhöht. Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe unter Bedingungen sogar auf 1.5 Millionen Franken erhöhen. Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Die Verordnungsänderung erlaube es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen, schreibt der Bundesrat.
Betroffene Unternehmen sollen nun auch bald wirklich zu Geld kommen. «Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein», schreibt der Bundesrat. Für die kantonalen Härtefallprogramme stehen insgesamt rund 2.5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel trägt (1.9 Mrd. Franken).
Neues Kreditprogramm in Prüfung
Finanziert werden sollen die neuen Wirtschaftshilfen mit der «Bundesratsreserve» in Höhe von 750 Millionen Franken, die das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsah. Das Geld soll auch für die kantonalen Härtefallprogramme eingesetzt werden und damit die ersten drei Tranchen ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will der Bundesrat aber erst später entscheiden.
Im Hinblick auf eine mögliche dritte Corona-Welle prüft der Bundesrat zudem, ob er das Notkreditprogramm vom vergangenen Frühling reaktivieren will. Er untersucht, wie ein solches Programm auszugestalten wäre. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.
Verschiedene Instrumente
Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie weitere Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab.
Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund nach Meinung der Landesregierung über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung.