Die Corona-Krise ruft auch selbsternannte Gesundheitsexperten und Geschäftemacher auf den Plan, die mit fragwürdigen Produkten Geld verdienen wollen.
Beispiel 1: Handdesinfektion ohne Zulassung
Eines davon ist das Desinfektionsmittel Bio-Clean der Schweizer Firma Aquapresén. Es wird beworben als hochwirksame Händedesinfektion. Doch Zuschauer berichten von starkem Juckreiz.
Doch das Mittel war nie als Händedesinfektion zugelassen, wie das Bundesamt für Gesundheit bestätigt: «Eine regelmässige Anwendung auf der Haut verursacht Reizungen und führt zu trockener und rissiger Haut.»
Bio-Clean ist nicht legal auf dem Markt
Dreist: Das Produkt trägt zwar eine Zulassungsnummer. Doch diese ist längst nicht mehr gültig, wie das BAG bestätigt. Bio-Clean ist also nicht legal auf dem Schweizer Markt.
Herstellerin Aquapresén schreibt «Kassensturz» dazu: «Die Deklarierung als Handdesinfektionsmittel war ein technisches Versehen, das wir umgehend wieder rückgängig gemacht haben. Die Etiketten-Deklaration war immer korrekt.»
Die zuständige Behörde hat inzwischen den Verkauf untersagt. Unverständlich: Trotzdem bewirbt Aquapresén «Bioclean» in ihrem Internet-Shop weiterhin als «hautfreundlich» und «für Babys und Kleinkinder» geeignet.
Beispiel 2: Bio-Chip wirkt mirakulös gegen Corona
Ein Schweizer preist einen selbstgemachten Bio-Chip als homöopathische Vorsorge gegen eine Infektion mit dem Coronavirus an. Auf dem Chip habe er die Information von Dutzenden homöopathischen Arzneimitteln abgespeichert, welche sich auf ein Glas Wasser übertragen lasse.
Swissmedic: «Anpreisung ist Humbug»
Ruth Mosimann, Leiterin Einheit illegale Arzneimittel Swissmedic, findet dazu klare Worte: «Diese Anpreisungen sind Humbug.» Das angebliche Verfahren des Chips entspreche überhaupt nicht den anerkannten homöopathischen Herstellerverfahren. «Alles andere ist nicht verkehrsfähig und illegal.»
Gegenüber «Kassensturz» beharrt der Hersteller auf der angeblichen Wirkung: «Energetische Informations-Medizin lässt sich nicht mit schulmedizinischen Methoden belegen, da ja alles im feinstofflichen Bereich abläuft und der Selbstheilung dient und nicht den manipulativen Eingriffen mit tausenden von Nebenwirkungen.»
Beispiel 3: Kantonsärztin stoppt Freiburger Heilpraktiker
Ein Heilpraktiker aus dem Kanton Freiburg behauptet in einem Werbemail: «Ich haben einen Spray ausgetestet und entwickelt, der zuverlässig vor dem Corona-Virus schützt.» Das für stolze 50 Franken. Barbara Grützmacher, die Freiburger Kantonsärztin, stoppte inzwischen den Vertrieb.
Weltweit nutzen Scharlatane die Angst der Leute aus
Überall auf der Welt würden dubiose Anbieter die Sorgen und Ängste vor Corona ausnützen, stellt Ruth Mosimann von Swissmedic fest: «Wir sind im Kontakt mit vielen anderen Ländern und stellen fest, dass es tausende neue Domainnamen und Webseiten gibt mit solchen Angeboten.»
Generell gelte auch hier das gleiche wie immer: «Wir raten dringend ab vor Wundermitteln und dem Kauf solcher Präparate aus dem Internet. Da geht man grosse Risiken ein.»