Der neue internationale Geldwäscherei-Fall sei nicht erstaunlich, sagt SP-Nationalrätin Tamara Funiciello: «Wir wissen eigentlich, wo das Problem ist. Das wissen wir seit den ‹Panama Papers›, wir haben es in den ‹Luanda Leaks› gesehen und wir sehen es jetzt in diesem Fall. Wir müssen die Anwältinnen und Anwälte klar mehr in die Pflicht nehmen.» Doch genau dagegen sträubt sich das Parlament.
Der Bundesrat möchte das Geldwäschereigesetz aufdatieren, indem unter anderem Anwältinnen und Anwälte Sorgfalts- und Meldepflichten erhalten, wenn sie für ihre Kundschaft etwa Firmenstrukturen einrichten oder Tochtergesellschaften in der Schweiz gründen. Damit folgt die Regierung einer Empfehlung der internationalen Organisation Financial Action Task Force.
Anwälte setzten Interessen durch
Der Vorschlag stiess aber auf massiven Widerstand in Anwaltskreisen. Sie setzten ihre Interessen im Ständerat durch. Er strich den Passus zu den Anwälten neulich aus dem Gesetz. Das sei ein Fehler, findet FDP-Nationalrat und Bankdirektor Hans-Peter Portmann. Und das sage er aus Berufserfahrung.
Wir mussten leider die Erfahrung machen, dass gewisse Anwälte manchmal beide Augen zudrücken und eigentlich wüssten, dass die Geschäfte im Hintergrund nicht ganz sauber sind.
«Wir bekommen bei den Banken und Finanzinstituten oftmals Kunden zugeführt, bei denen uns die Anwälte garantieren, dass sie saubere Abklärungen gemacht haben. Dann haben wir das Gefühl, dass es eine seriöse Sache sein sollte. Wir mussten aber leider die Erfahrung machen, dass gewisse Anwälte manchmal beide Augen zudrücken und eigentlich wüssten, dass die Geschäfte im Hintergrund nicht ganz sauber sind – aber trotzdem ihre Klientel vertreten.» Mit dieser Meinung befindet sich Portmann in seiner Fraktion in der Minderheit.
Auch CVP und SVP stemmen sich dagegen, den Anwälten mit Beratungstätigkeiten zusätzliche Sorgfaltspflichten aufzuerlegen. Das schaffe zu viel administrativen Aufwand. Und, erklärt Barbara Steinemann: «Hier wäre ein Anwalt verpflichtet worden, seinen Klienten bei den Geldwäscherei-Behörden zu denunzieren.» Die SVP-Nationalrätin ist Mitglied der zuständigen Rechtskommission.
Anwaltsgeheimnis würde nicht ausgesetzt
Das Anwaltsgeheimnis werde dadurch ausgesetzt, was ein nicht zulässiger einmaliger Vorgang wäre, so Steinemann. Der Vorschlag des Bundesrats verlangt aber laut Botschaft keine Meldepflicht für Daten, die dem Anwaltsgeheimnis unterstehen.
Die Schweiz bewegt sich im internationalen Vergleich bloss im Mittelfeld.
Die Anpassung sei dringend nötig, findet Martin Hilti, Geschäftsführer der Organisation Transparency International, die sich gegen Korruption einsetzt. Sonst entferne sich die Schweiz immer weiter von ihrem Image als Vorbild im Kampf gegen die Geldwäscherei: «Die Schweiz ist eben genau nicht vorbildlich. Sie bewegt sich im internationalen Vergleich bloss im Mittelfeld. Und das, obschon sie ein wichtiger Finanzplatz ist.»
Für Hilti kommt dazu: «In wichtigen Bereichen hat sie Schlupflöcher und erfüllt den internationalen Minimalstandard nicht.» Eins dieser Schlupflöcher seien die Anwälte, so Hilti. Das zeige sich immer wieder, wenn internationale Geldwäscherei-Fälle an die Öffentlichkeit gelangten, so wie auch heute.