- Das Verbot zur Nutzung gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft soll bis Ende 2025 verlängert werden.
- Der Nationalrat hat einer Verlängerung des Moratoriums zugestimmt. Das aktuell geltende Verbot läuft Ende Jahr aus.
Der Nationalrat hat die entsprechende Botschaft des Bundesrates deutlich mit 144 zu 27 Stimmen bei 19 Enthaltungen gutgeheissen. SP, Grüne, «Die Mitte» und SVP liessen auch Anträge der FDP und GLP abblitzen, die wenigstens neue gentechnische Verfahren wie die Genom-Editierung vom Moratorium ausnehmen wollten.
Mit der sogenannten Genschere wisse man im Gegensatz zu den herkömmlichen Verfahren mit Bestrahlung und Chemie genau, was man tue, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).
Aber das ist eben Politik, das muss mit Logik offenbar nichts zu tun haben.
Die Politik mache aber leider weiterhin keine Anstalten, sich in dieser Thematik zu bewegen. «Das macht intellektuell, praktisch und wissenschaftlich überhaupt keinen Sinn. Aber das ist eben Politik, das muss mit Logik offenbar nichts zu tun haben.»
Keine Chance hatte auch Martin Bäumle (GLP/ZH) mit einem Kompromissantrag, nur Pflanzen, die mit Genomeditierung ohne Einbau von artfremdem Erbgut gezüchtet werden, vom Moratorium auszunehmen und bis Ende 2022 eine risikobasierte Zulassung anzustreben. Viele Risiken, die man vor Jahren noch befürchtete, seien nicht eingetreten. Das Potenzial der Gentechnik sei gross und die Bevölkerung sei offener geworden dafür.
«Auch ich musste ein Dogma meiner Jugend ablegen.» Bäumle forderte den Rat auf, das ebenfalls zu tun. Meret Schneider (Grüne/ZH) hielt fest, für eine solche Ausnahme fehlten ausreichende wissenschaftliche Daten. Man dürfe die Genom-Editierung nicht «auf die Komplexität eines Scherenschnittes herunterbrechen», ergänzte sie.
Forschung trotz Moratorium möglich
Die Befürworter der Verlängerung des Moratoriums der SP, der Grünen, der Mitte und der SVP, betonten unisono, das Moratorium betreffe die Forschung ausdrücklich nicht. So bleibe Grundlagenforschung weiterhin möglich. Die Gentechnik in der Landwirtschaft werde jedoch weiterhin von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.
«Das Gentechmoratorium war und ist der richtige Weg», fasste Alois Huber (SVP/AG) etwa die Meinung seiner Fraktion zusammen. Mit einer Verlängerung des Moratoriums erhalte man mehr Zeit, um in vier Jahren faktenbasierte Entscheidungen über das weitere Vorgehen in dieser komplexen Thematik fällen zu können. In diesem Sinne hiess der Nationalrat zusammen mit dem Gesetz auch ein Postulat seiner vorberatenden Kommission gut.
Entscheidungsgrundlagen in vier Jahren
Dieses beauftragt den Bundesrat, in den nächsten vier Jahren insbesondere Fragen zur Koexistenz von traditioneller und gentechnikbasierter Landwirtschaft zu klären. Er muss auch eine Risikobewertung vorlegen und Antworten liefern zu den Verantwortlichkeiten bei allfälligen Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
Gerade auch die rasche Weiterentwicklung der neuen Verfahren spreche für eine Verlängerung des Moratoriums, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Ausnahmen vom Moratorium zu verlangen, werde der Komplexität der neuen gentechnischen Verfahren nicht gerecht. Je nach Anwendung gebe es noch wenig Erfahrung. Denn: «Für eine fundierte Risikoanalyse fehlen ausreichende Daten.»
Vorbehältlich der absehbaren Zustimmung im Ständerat wird das Gentechmoratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005, nach dem Ja zu einer Volksinitiative.