Zum Inhalt springen

Gericht entzieht Konzession Kein Schawinski-Radio: Initianten enttäuscht und überrascht

  • Das Bundesverwaltungsgericht entzieht der Radio Alpin Grischa AG die Radiokonzession für das Versorgungsgebiet Südostschweiz-Glarus.
  • Das Urteil: Nicht erfüllt sei das «Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden».
  • Bei den Initianten zeigt man sich enttäuscht und überrascht, die Region habe mit dem Entscheid eine Niederlage erlitten.

Eigentlich war die Konzession bereits erteilt: Vor einem Jahr sprach das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Radiokonzession an die beiden Initianten Roger Schawinski und Stefan Bühler aus. Ab 2025 bis 2034 sollte die Radio Alpin Grischa AG senden.

Roger Schawinski
Legende: Nach Erhalt der Konzession für die Radio Alpin Grischa AG posierte Roger Schawinski bereits in der Churer Altstadt. Jetzt ist die Konzession wieder weg. Keystone/Gian Ehrenzeller

Gegen die Verfügung gab es allerdings kurz darauf Widerstand: Die Südostschweiz Radio AG mit dem Radio Südostschweiz RSO, die laut UVEK die Konzessionsauflagen ebenfalls erfüllt, reichte Beschwerde ein. Das UVEK und das Bundesamt für Kommunikation Bakom hätte die Radio Alpin Grischa vom Konzessionsverfahren ausschliessen müssen, weil das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllt sei, so die Meinung der Südostschweiz.

Überrascht und enttäuscht

Zusammengefasst: Die Radio Alpin Grischa AG wollte ihr Radio mit zu vielen Praktikantinnen und Praktikanten aufziehen. In der Konzession ist allerdings ein Verhältnis vorgegeben: «Gemäss Musterkonzession muss das Programm grösstenteils von qualifiziertem, ausgebildetem Personal gestaltet werden, um den Anforderungen des Qualitätsjournalismus zu genügen», heisst es in der Medienmitteilung des Bundes­verwaltungs­gerichts.

Und dies ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben. Es heisst die Beschwerde der Südostschweiz Radio AG diesbezüglich gut. Das Urteil ist abschliessend, weil das Bundesverwaltungsgericht die höchste Instanz ist. Ein Weiterzug ist nicht möglich.

Es ist ein absolut marginaler Punkt.
Autor: Stefan Bühler Initiant Radio Alpin Grischa AG

Bei den Initianten der Radio Alpin Grischa AG zeigt man sich ob des Gerichtsurteils überrascht und enttäuscht. Stefan Bühler sagt zu Radio SRF: «Das Bundesverwaltungsgericht ging nicht auf die Argumente ein. Weder, dass wir bei der Vergabe mehr Punkte gekriegt haben, noch auf Meinungs- und Angebotsvielfalt, die im Gesetz stehen.»

Es sei nur das Verhältnis zwischen ausgebildeten Journalisten und Volontären berücksichtigt worden, so Bühler weiter: «Es ist ein absolut marginaler Punkt. Wir haben den Fehler gemacht, vier statt drei Volontäre aufzuschreiben.» Der Kanton Graubünden habe damit eine grosse Niederlage erlitten, weil das «Monopol zementiert» wurde. Und: Es sei eine Niederlage für das UVEK.

Konzession geht zurück zur Somedia

Die Radiokonzession für die Versorgungsregion Südostschweiz-Glarus geht zurück an die Beschwerdeführerin – das Radio Südostschweiz hatte bisher bereits die Konzession inne. Beim Medienhaus Somedia ist die Stimmung demnach gut. Verleger Silvio Lebrument sagt: «Mir ist ein riesiger Stein vom Herzen gefallen.»

Im Gesetz sind die Arbeitsbedingungen in der Branche festgehalten, es gibt eine 3:1-Regelung, also drei ausgebildete Medienschaffende auf ein Volontariat. «Es ist kein unwesentlicher Punkt», sagt Lebrument. «Ich gehe davon aus, dass das Bakom diesen Punkt schlicht und einfach nicht gesehen hat.»

Regionaljournal Ostschweiz, 30.1.2025, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel