Der wegen Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung im Quadroni-Fall angeklagte Bündner Kantonspolizist ist am Freitag vom Regionalgericht Prättigau/Davos freigesprochen worden. Er wurde jedoch für sein Rechtsverständnis getadelt.
Genugtuung von 1000 Franken abgewiesen
Als Begründung nannte die Richterin den fehlenden Vorsatz. Der Beschuldigte sei felsenfest davon überzeugt gewesen, richtig gehandelt zu haben. Sein Unwissen in Bezug auf strafrechtliche Tatbestände stellte die Richterin demnach in Frage und riet dem Polizisten, sich dieses Wissen anzueignen.
Seine geforderte Genugtuung von 1000 Franken wies das dreiköpfige Richtergremium ab. Der am Prozess anwesende Whistleblower Adam Quadroni sprach nach der Urteilsverkündung zu den Medien und warf die Frage auf, ob denn Unwissen vor Verantwortung schütze.
Ohne Vorsatz gehandelt
Dem Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei der Rapportierung nach einem Polizeieinsatz bei Quadroni entlastendes Beweismaterial weggelassen zu haben. Er selbst sagte beim Prozess, er habe einzig etwas unglückliche Formulierungen im Kriminalrapport gewählt.
Nach einem Polizeieinsatz im Eheschutzverfahren von Quadroni im November 2017 zeigten zwei Beamte den Whistleblower wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen Beschimpfung an. Der Angeklagte war beim Einsatz nicht dabei, schrieb aber anschliessend den Kriminalrapport.
Polizist hat Fehler gemacht
Bei seinen Ermittlungen befragte der Angeklagte drei weitere, beim Einsatz dabei gewesene Sicherheitspolizisten. Diese sagten aus, sie seien von Quadroni weder beleidigt noch beschimpft worden und aus ihrer Sicht sei der Straftatbestand der Gewalt, Drohung und Beschimpfung gegen Beamte nicht erfüllt.
Der Angeklagte hielt diese Aussage in einer Notiz fest. Im späteren Kriminalrapport schrieb er, die drei Sicherheitspolizisten hätten zum Fall keine Aussagen machen können.
Beweise falsch interpretiert
Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb vor Gericht vor, entlastende – und somit relevante Beweise weggelassen zu haben. Der Angeklagte jedoch sagte, er habe im Rapport die gleichen Informationen wie in der Notiz wiedergeben wollen.
Das Gericht wies bei der Urteilsverkündung darauf hin, dass der Beschuldigte ein falsches Verständnis davon habe, wie ein Kriminalrapport geschrieben werden muss. Er sei offenbar nur vom subjektiven Empfinden der Polizisten ausgegangen. Da die drei Sicherheitspolizisten sich nicht angegriffen fühlten, glaubte der Beschuldigte, sie könnten dazu keine Aussage machen.