- Eine 42-jährige Mutter entführte ihren 5-jährigen Sohn im Herbst 2021.
- Sie tauchte mit dem Kind für rund einen Monat bei einem sogenannten Reichsbürger in Bayern unter.
- Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein SO verurteilte sie nun wegen qualifizierter Entführung und weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten und einer bedingten Geldstrafe.
- Einen Landesverweis erhielt die Entführerin jedoch nicht.
Bei dieser Verhandlung hätten die Täterinnen versucht, sich zu Opfern zu machen. Das sagte die Gerichtspräsidentin heute Nachmittag bei der Urteilseröffnung. Dabei seien die Opfer der 5-jährige Knabe und der Vater des Kindes. Das Gericht verurteilte die 42-jährige Mutter und ihre zwei Gehilfinnen wegen qualifizierter Entführung und weiteren Delikten.
Eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten bedingt gab es für die Mutter als Haupttäterin, 14 Monate bedingt und 10 Monate bedingt für ihre beiden Gehilfinnen. Dazu kommen bei allen Täterinnen auch noch bedingte Geldstrafen. Sämtliche Strafen sind mit einer Probezeit von zwei Jahren verbunden.
Heim ins Reich mit dem entführten Kind
Die heute 42-jährige Mutter hatte ihren Sohn vor drei Jahren nach Deutschland entführt. Die aus Deutschland stammende Mutter brachte den Bub nach den Herbstferien nicht in die Obhut des Vaters im Kantons Solothurn zurück – der Vater hat das Sorgerecht. Der 5-Jährige wurde als vermisst gemeldet und erst nach umfangreichen Ermittlungen einen Monat später im Bundesland Bayern aufgefunden.
Die Polizei befreite ihn dort vom Anwesen des bekannten sogenannten Reichsbürgers und Verschwörungstheoretikers Maximilian Eder. Danach konnte der Junge unversehrt zu seinem Vater ins Solothurner Schwarzbubenland zurückkehren.
Die Mutter sagte aus, dass sie zum Reichsbürger nach Bayern geflüchtet sei, weil sie befürchtet hatte, dass ihr Sohn missbraucht werde. Offenbar glaubte sie den Erzählungen Eders, wonach es geheime Männerzirkel gibt, die in satanischen Ritualen Kinder opfern.
«Keine Rechtfertigung für die Entführung»
Die Richterin hielt heute nochmals fest, dass es für diesen angeblichen Missbrauch keinerlei Beweise gibt. «Es gibt keine Rechtfertigung für ihr Verhalten.» Der Vater sei nicht Täter, sondern Opfer. Die Mutter habe ihm das Kind entzogen und das Wohl des Jungen aus zahlreichen Gründen gefährdet.
Der Bub hatte zum Beispiel keine Gelegenheit, mit seinem Vater Kontakt aufzunehmen, und er litt unter den miserablen Zuständen auf dem Anwesen des Reichsbürgers, wo es tagelang weder Wasser noch Heizung gab. Er hat sich dort mit der Krätze angesteckt.
Sie war mit der Situation überfordert
Dennoch sieht die Richterin von einer härteren, unbedingten Gefängnisstrafe und auch von einem Landesverweis ab. Die Probleme in der Beziehung zum Vater des Kindes, dass diesem das Sorgerecht zugesprochen wurde, dies alles sei sehr schwierig für die Mutter gewesen. «Sie war mit der Situation überfordert», urteilte die Richterin.
«Keine Gefahr für die Allgemeinheit»
Die Mutter stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Unter anderem deshalb sah das Gericht von einem Landesverweis ab. Zudem lebt ihr Sohn, den sie nach wie vor besuchen darf, noch immer in der Schweiz.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien haben noch die Möglichkeit, den Fall vor das Solothurner Obergericht zu ziehen.noch