- Nach dem «Nein» der Stimmbevölkerung zu einem gemeinsamen Spitalwesen in den beiden Basel im Jahr 2019 versuchten die beiden Kantone mit einer gemeinsamen Spitalliste Kosten zu dämpfen.
- Für die Baselbieter Ergolz-Privatklinik ist diese nun ungültig. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Klage der Klinik gegen die verschärfte Regulierung.
- Das Gericht fordert die beiden Basel zu einer Anpassung ihrer gemeinsamen Spitalliste auf.
2021 beschlossen die beiden Basel eine gemeinsame Spitalliste, um einer Überversorgung und steigenden Gesundheitskosten in der gemeinsamen Region zuvorzukommen. Es war der Versuch, das Spitalwesen der beiden Kantone nach der gescheiterten Spitalfusion neu zu regeln.
Die Kritik an der gemeinsamen Spitalliste, die bis 2025 gelten sollte, war gross. Das Kantonsspital Baselland, die Muttenzer Rennbahnklinik sowie die Liestaler Ergolz-Klinik gingen juristisch dagegen vor, da den Institutionen in dieser Vereinbarung mehrere Leistungen gestrichen wurden. Insbesondere die Ergolz-Klinik zog ihre Beschwerde weiter. Denn ihr wurden von den bisherigen 18 Leistungsgruppen elf nicht mehr gewährt.
Die abgewiesenen Aufträge betrafen Leistungsgruppen in den Fachgebieten Dermatologie, Urologie, Orthopädie und Gynäkologie. Die beiden Basel stellten sich auf den Standpunkt, dass beispielsweise die Ergolz-Klinik in gewissen medizinischen Bereichen zu wenige Behandlungen durchgeführt habe. Gegen die Kürzung der Leistungsaufträge wehrte sich die Klinik bis vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Gericht stützt die Kritik der Ergolz-Klinik
Das Gericht gibt der Klinik nun recht. Es sei unklar, auf welche Zahlen sich die beiden Kanton bei den Kürzungen der Leistungen gestützt hätten, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Wegen Intransparenz, Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs und weiterer Rechtswidrigkeiten hob das Gericht die von den beiden Basel erlassene Verfügung zum Entzug mehrerer Leistungsaufträge der Ergolz-Klinik auf.
Konkret wurde der Beschluss zur Nichterteilung der Leistungsaufträge an die Regierungen zurückgewiesen. Der betroffenen Klinik müsse das vollständige rechtliche Gehör gewährt werden, bevor eine neue Verfügung erlassen werden könne.
Dieses Urteil ist ein grosser Erfolg für uns!
Der Gründer der Ergolz-Klinik, Tibor Somlo, ist über den Entscheid des Gerichts hocherfreut. «Das ist ein grosser Erfolg uns», sagt er, «denn dieses Urteil zeigt, dass die Kantone als Regulierer und Spitalbetreiber die privaten Kliniken nicht ausschliessen dürfen.»
Die beiden Gesundheitsdirektionen teilen auf Anfrage von Radio SRF mit, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen uns sei daran die Situation zu analysieren. Für die Ergolz-Klinik bedeutet der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, dass weiterhin alle Leistungen angeboten werden dürfen.