- Die Bürgergemeinde Zillis-Reischen (GR) muss noch einmal über das Einbürgerungsgesuch eines deutschen Staatsbürgers entscheiden.
- Der Grund: An der Bürgerversammlung gab es keine Diskussion und auch keinen Antrag auf Ablehnung. Dies braucht es laut Bundesgericht.
- Dem Mann wird eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung nachgesagt, die dem Staat seine Legitimität abspricht.
2020 lehnte die Bürgerversammlung Zillis-Reischen das Einbürgerungsgesuch eines Mannes ab. Dies, obwohl der Vorstand empfohlen hatte, den Mann einzubürgern. Er schrieb jedoch auch, es bleibe «ein Gefühl von Unsicherheit».
Dieses Gefühl war entstanden, weil es zuvor negative Berichte über die Nähe des Mannes zur Reichsbürgerbewegung gab. Die SRF-Sendung «Rundschau» erwähnte ihn in einem Beitrag, weil er an einer Reichsbürger-Veranstaltung einen Vortrag gehalten hatte. In der «Rundschau» distanzierte sich der Mann jedoch von den Reichsbürgern.
Vor der Bürgerversammlung kam es deshalb zu Abklärungen durch die Bürgergemeinde und auch durch den Kanton, konkret durch das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden. Dieses kam zum Schluss, dass es den Mann nicht einbürgern würde. Die Integration des Mannes sei unter dem Gesichtspunkt der Respektierung der Werte der Bundesverfassung zweifelhaft.
Auch die Bürgergemeinde sprach mit dem Einbürgerungskandidaten, kam aber zum Schluss, dass er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Der Bericht des Kantonsamtes liess die Bürgergemeinde jedoch zweifeln: Es bleibe jenes erwähnte «Gefühl von Unsicherheit».
Bundesgericht will bessere Begründung bei Einbürgerungen
An der Bürgerversammlung wurde das Einbürgerungsgesuch dann abgelehnt. Ohne, dass es jedoch eine Diskussion oder einen konkreten Antrag zu Ablehnung des Gesuchs gab. Und genau dies kritisiert das Bundesgericht in seinem Entscheid. Es gebe eine Begründungspflicht. Und dieser sei so nicht Genüge getan worden. Der Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt. Da reiche auch die nachgereichte schriftliche Begründung nicht.
Das Bundesgericht kritisiert damit auch das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Dieses hatte der Bürgergemeinde recht gegeben. Die Bürgergemeinde Zillis-Reischen muss nun noch einmal über die Einbürgerung entscheiden.
Das Bundesgericht bestätigt mit diesem Urteil, was es schon seit Jahren sagt. Schon 2003 hat es mit dieser Argumentation die Einbürgerungen per Volksabstimmung verboten und es hat diese Rechtsprechung unterdessen mehrfach bestätigt.