- Ärzte sollen Patienten bei Bedarf Cannabis direkt verschreiben dürfen.
- Der Bundesrat will das Betäubungsmittelgesetz entsprechend anpassen.
- Derzeit muss das BAG für jeden Fall eine Ausnahmebewilligung erteilen.
Der Bundesrat will den Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke erleichtern. Ärzten in der Schweiz soll es demnach erlaubt werden, den Stoff zu verschreiben. Dafür muss das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.
Tausende Kranke, die beispielsweise an Krebs oder an Multipler Sklerose (MS) leiden, nehmen Cannabis ein. Damit sie dies tun können, muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Ausnahmebewilligungen erteilen. Die Anzahl dieser Bewilligungen ist im letzten Jahr auf rund 3000 gestiegen.
Wirkung noch ungenügend belegt
Um eine Bewilligung für Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als einem Prozent zu bekommen, muss ein Arzt darlegen, dass die Lebensqualität des Kranken schwer beeinträchtigt ist und keine alternative Therapie möglich ist.
Cannabisarzneimittel können mehrere 100 Franken im Monat kosten. Ob sie wirken, ist laut BAG wissenschaftlich allerdings noch ungenügend belegt. Die Krankenkassen vergüten die Behandlung deshalb lediglich in Einzelfällen.