Darum geht es: In der Sommersession versenkte der Nationalrat eine Motion, die wissenschaftliche Studien mit Cannabis zulassen wollte. Diverse Städte hatten im Vorfeld Interesse angemeldet, entsprechende Erfahrungen mit der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken zu sammeln. Trotz dem parlamentarischen Veto wagt der Bundesrat nun einen neuen Vorstoss: Er schlägt vor, einen Pilotversuchsartikel in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, das den Cannabis-Konsum verbietet.
So laufen die Studien ab: Die Pilotversuche sollen zeitlich und räumlich beschränkt sein, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern. Die Teilnehmerzahl der Studien soll begrenzt sein, und Minderjährige werden davon ausgenommen. Der Pilotversuchsartikel soll eine Gültigkeitsdauer von höchstens zehn Jahren haben.
Für Berset gibt es beim Cannabis-Konsum viel zu klären. Der Experimentierartikel würde es etwa erlauben herauszufinden, wie sich der Konsum der Studienteilnehmer entwickeln würde. Zudem liessen sich Informationen gewinnen, ob die kontrollierte Abgabe von Cannabis dazu führe, dass die Konsumenten weniger mit anderen Drogen auf dem Schwarzmarkt konfrontiert wären.
Kein Präjudiz für Legalisierung: Die Studienergebnisse sollen laut Bundesrat als Grundlage für die politische Debatte zur Cannabis-Regelung dienen. Die Bewilligung der Studien greife einem allfälligen späteren Entscheid zur Cannabis-Regelung in keiner Weise vor, so Berset. Jede Änderung der Verbotsregelung müsse gegebenenfalls vom Parlament oder sogar vom Volk in einer Abstimmung genehmigt werden. In der Sommersession hatten diverse bürgerliche Parlamentarier moniert, die Cannabis-Studien würden ein erster Schritt zur Legalisierung sein.
Erleichterte Abgabe von Medizinalcannabis: Die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist bereits heute erlaubt. In der Schweiz seien im letzten Jahr rund 3000 Patientinnen und Patienten – oft ältere Menschen mit unheilbaren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs im Endstadium – behandelt worden, so der Bundesrat.
Heute müssen Patienten eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Dies verzögere in vielen Fällen die Therapie, sagte Berset. Der Bundesrat möchte deswegen das Verbot, Medizinalcannabis in Verkehr zu bringen, aufheben. Zudem soll das BAG die Frage einer allfälligen Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen.