Beim Leitwolf des Kärpfrudels handle es sich um ein besonders schadstiftendes Elterntier. Darum soll er geschossen werden dürfen. Mit dieser Begründung bat der Kanton Glarus Anfang Oktober um eine Abschussbewilligung. Das Bundesamt für Umwelt hat sie nun erteilt.
Behörden erleichtert
Dass der Leitwolf des Kärpfrudels nun geschossen werden darf, sei zentral, sagt der zuständige Regierungsrat Kaspar Becker. «Es hat uns stark beschäftigt, dass ein Alphatier Grenzen überschreitet, die nicht tolerierbar sind.»
Das Kärpfrudel hatte zuletzt vor zehn Tagen für Aufsehen gesorgt, als es im Sernftal bei Elm sieben Alpakas gerissen und mehrere weitere verletzt hatte. Der Leitwolf hat laut den Glarner Behörden einen negativen Einfluss auf die Jungtiere. Es bestehe die Gefahr, dass sich diese gleich wie das Elterntier verhalten.
Dieser Argumentation ist das Bundesamt für Umwelt nun gefolgt und hat die Abschussbewilligung erteilt. «Wir sind erleichert, dass der Bund unsere Einschätzung teilt», sagt Regierungsrat Kaspar Becker.
Nur ein Jungtier wird erlegt
Vergangene Woche hatte der Bund bereits eine Bewilligung zur Regulierung der beiden Wolfsrudel erteilt, die auf Glarner Kantonsgebiet leben. Diese bezog sich allerdings nur auf Jungwölfe.
Die heute erteilte Abschussbewilligung ist dieser ersten Bewilligung anzurechnen, teilt das Bundesamt für Umwelt mit. Das heisst: Vom Kärpfrudel darf neu nur ein Jungtier erlegt werden. Bisher bezog sich die Bewilligung auf zwei Jungtiere.
Abschussbewilligung mit Seltenheitswert
Es ist erst das zweite Mal, dass in der Schweiz ein Leitwolf geschossen werden darf. Das erste Mal liegt knapp ein Jahr zurück. Damals wurden die Behörden des Kantons Graubünden angewiesen, das Alphatier des Beverinrudels zu schiessen.
Der Abschuss des Leitwolfs im Kanton Glarus muss gemäss der Verfügung zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 stattfinden.