- Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde des Millionenbetrügers Dieter Behring gegen seine Haftstrafe ab.
- Der Basler Financier war im September 2016 erstinstanzlich zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe und zur Leistung einer Ersatzforderung von 100 Millionen Franken verurteilt worden.
- Die strafrechtliche Aufarbeitung des grössten Finanzbetrugs der jüngeren Schweizer Geschichte ist damit fast abgeschlossen. Zivilkläger warten noch auf Beschwerdeentscheide.
Der komplexe Prozess um Dieter Behring hatte sich über zwölf Jahre hinweggezogen. Es gab über 1300 Verfahrensbeteiligte und über 1700 Geschädigte.
Erfolgreiches Schneeballsystem
Behring hatte Anlegern unter Verweis auf das angeblich softwarebasierte und neuartige «Handelssystem Behring» märchenhafte Renditen bei wenig Risiko versprochen – und damit erfolgreich hohe Geldsummen angezogen.
Das ausgefeilte Lügengebilde und Schneeballsystem flog 2004 auf. Die Schadenssumme lag bei rund 800 Millionen Franken. Nach zwölf Jahren Ermittlung folgte das Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona im September 2016.
Das Verfahren war fair
Behring zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Dieses hat nun seine Beschwerde abgelehnt. Behrings Verfahrensgrundrechte seien nicht verletzt worden und das Bundesstrafgericht habe den Sachverhalt mit der nötigen Sorgfalt festgestellt.
Noch ausstehend sind Beschwerden von am Strafverfahren beteiligten Zivilklägern und Einziehungsbetroffenen. Dabei geht es um Ansprüche auf Schadenersatz.