2000 Geschädigte
Rund 2000 Menschen haben ins «Handelssystem Behring» investiert und Geld verloren. Die Geschädigten stammen aus verschiedenen Gesellschaftsschichten: Von der Kleinkinderzieherin über den Rentner, der seine Altersvorsorge verloren hat, bis zu sehr vermögenden Angehörigen des Basler «Daigs».
Auch Leute aus der Finanzbranche, Ärzte, Piloten, Professoren haben investiert. Viele Geschädigte stammen aus dem Raum Basel. Einige Anleger kamen aus dem Ausland, insbesondere aus Südamerika.
800 Millionen Schaden
Laut Anklage beläuft sich die Schadenssumme auf 800 Millionen Franken. Behring selber sprach gegenüber der «Handelszeitung» am Rande des Prozesses von über einer Milliarde, die in sein System investiert wurde. Dies ist möglich, da nicht alle Geschädigten Anzeige erstattet haben. Manche hatten Schwarzgeld bei Behring angelegt.
Über 150 Millionen Franken soll Dieter Behring sich selbst ausbezahlt haben als Lizenzgebühren für seine Trading-Software.
53 Prozent Rendite
Dieter Behring sagt bis heute, sein selbstentwickeltes, vollcomputerisiertes Trading-System bringe zweistellige Traumrenditen. Zwischen 1995 bis 1999 beispielsweise soll das System eine durchschnittliche Rendite von 53 Prozent erzielt haben. Gleichzeitig soll nie ein negatives Jahresendergebnis erzielt worden sein.
Die Anklageschrift listet entsprechende Dokumente auf, die Behring über seine Vermittler an Anleger weitergeleitet haben soll.
12 Jahre Verfahrensdauer
2004 kamen Zweifel an Dieter Behrings Geschäftpraktiken auf. Anleger forderten ihr Geld zurück. Doch der allergrösste Teil war weg. Seither wurde ermittelt. Die Verfahrensdauer von 12 Jahren ist extrem lang und liegt nicht weit unter der absoluten Verjährungsfrist für die vorgeworfenen Delikte von 15 Jahren.
Die lange Verfahrensdauer brachte der Bundesanwaltschaft viel Kritik ein. Das Bundesstrafgericht könnte in seinem Urteil feststellen, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Die Bundesverfassung und die europäische Menschenrechtskonvention verlangen, dass Strafverfahren innert einer angemessenen Frist abgeschlossen werden.
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2000 Bundesordner
Die Akten zum Fall Behring füllen einen ganzen Keller in der Bundesanwaltschaft. 2000 Bundesordner seien es in etwa, sagte Bundesanwalt Lauber 2014 in einem Rundschauinterview. Die umfangreichen Akten trugen zu der langen Verfahrensdauer bei.
Einen Teil der Dokumente musste die Bundesanwaltschaft in mühseligen Rechtshilfeverfahren mit Staaten in der Karibik auftreiben.
58 Beschwerden
Dieter Behring hat massgeblich zu der langen Ermittlungsdauer beigetragen, sagte der verfahrensführende Staatsanwalt des Bundes, Tobias Kauer, in seinem Plädoyer. 58 Beschwerden habe der Beschuldigte eingereicht. 90 Prozent davon seien abgewiesen worden.
Behring sieht sich als Opfer eines Komplotts. Er hat diverse Strafanzeigen gegen Vertreter der Justiz eingereicht: gegen Staatsanwalt Kauer selbst, gegen Bundesanwalt Lauber, gegen Laubers Stellvertreter sowie gegen den Präsidenten des Bundesstrafgerichts Daniel Kipfer.
Auch gegen den Sonderermittler Thomas Hansjakob, der Behrings Vorwürfe gegen die Vertreter der Bundesanwaltschaft überprüft, hat Behring ein Ausstandgesuch gestellt. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, die Vorwürfe Behrings werden noch geprüft.
42‘000 Pfund für Restaurant-Besuch
Umgerechnet rund 100‘000 Franken liess Dieter Behring im Londoner Gourmet-Restaurant «Pétrus» liegen, hauptsächlich für exklusiven Wein. Das enthüllte die «Sunday Times» im April 2004.
Fast eine Million für Bijouterie-Einkauf
979‘700 Franken hat Dieter Behring an einem einzigen Tag an das Bijouterie-Unternehmen Patek Philippe überwiesen. Laut Anklageschrift geschah dies am 17. Dezember 2002. Behring sammelte exklusive Uhren. Insgesamt gab der Financier über 5 Millionen Franken aus für Uhren und Schmuck.
Auch seine Weinsammlung war exklusiv. Sie wurde im Jahr 2007 für 5,4 Millionen Franken versteigert.
Seine Liegenschaft an der Petersgasse in Basel hat Behring für 30 Millionen Franken aufwendig umgebaut, inklusive Hallenbad im Keller. Das Haus und andere verbliebene Sach- und Geldwerte Behrings wurden beschlagnahmt.
5 Jahre und 6 Monate Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft hatte für Dieter Behring eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten beantragt, wegen gewerbsmässigen Betruges und qualifizierter Geldwäscherei. Behring und seine Verteidiger forderten einen Freispruch.
Verurteilt wurde Behring vom Gericht nun zu einer etwas tieferen Strafe: 5 Jahre und 6 Monate. Die Verteidigung erwägt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.