Im Fall Behring ist Bundesanwalt Michael Lauber als Zeuge befragt worden. Er verteidigte erwartungsgemäss die Strategie der «Fokussierung» auf Dieter Behring.
Lösung im Sinne des «Beschleunigungsgebots»
Zwei Punkte hätten wesentlich dazu geführt, dass er sich in seiner Funktion als Bundesanwalt näher mit dem Fall Behring beschäftigte, sagte Lauber in der Befragung: Die lange Verfahrensdauer und die Verteidigungssituation.
Das Verfahren habe seit 2004 gedauert. Deshalb sei im Sinne des «Beschleunigungsgebots» eine Lösung gesucht worden. Der amtliche Verteidiger Roger Lerf habe aus diesem Grund nicht aus seinem Amt entlassen werden können, auch wenn das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gestört gewesen sei, sagte Lauber.
Dies sei in einer Verfügung geregelt worden, die vom Gericht geschützt wurde. Ziel sei es gewesen, zumindest eine «Sockelverteidigung» zu gewährleisten.
Bundesanwalt verteidigt «Fokussierung»
Lauber ging in der Befragung ausserdem näher auf die Phase der sogenannten «Fokussierung» auf den Beschuldigten Behring ein. Vorher hatte die Bundesanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte ermittelt.
Zur Neubeurteilung kam es nach der Analyse des Falls durch eine Task Force. Die damit verbundene Verzögerung sei für eine faire Neubeurteilung gerechtfertigt gewesen, erklärte der Bundesanwalt.
Gemäss Lauber sei die Fokussierung auf Behring im Frühjahr 2013 umgesetzt worden. Es sei nichts Ausserordentliches, in einem Betrugsfall so zu verfahren. Er sei heute noch der Überzeugung, dass dies rechtens sei. Entwürfe zu einer Anklageschrift lagen laut Lauber zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor.
Verteidiger will Lauber anzeigen
Im Anschluss an die Befragung Laubers überraschte der Privatverteidiger Bruno Steiner am Montag mit einem unerwarteten Schritt: Er erstatte Anzeige gegen Bundesanwalt Lauber und den Staatsanwalt des Bundes Tobias Kauer wegen Amtsmissbrauchs, mehrfacher falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege.
Gemäss Steiner wurde das Anklageprinzip verletzt. Er schoss dabei scharf gegen die Bundesanwaltschaft: Bei der Verfahrenseinstellungen gegen die neun Mitbeschuldigten habe es sich um «systematisch betriebenen Amtsmissbrauch» gehandelt.
Die Anklageschrift sei «mit klarer Absicht» von Mittätern gereinigt worden. Wer so ungeheuer laut anklage und dann klammheimlich die Anklageschrift säubere, mache sich verdächtig, so Steiner.
Entscheid zu Prozesshergang bis Dienstag
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft wies diese Anschuldigungen zurück. Alle Beteiligten – auch Behring – seien umgehend darüber informiert worden, dass gegen die neun Mitbeschuldigten Einstellungsverfügungen erlassen wurden.
Laut dem Vorsitzenden Richter wird das Bundesstrafgericht bis am Dienstagmorgen entscheiden, ob das Verfahren weitergehen soll. Falls ja, wird mit der Befragung Behrings fortgefahren.