Der Protest der Bewohnerinnen und Bewohner der Sugus-Häuser bewegt auch ausserhalb von Zürich. Mieterinnen und Mieter haben just vor Weihnachten die Kündigung erhalten. Innert vier Monaten hätten sie ihre Wohnungen räumen sollen.
Später verschob die Eigentümerin den Termin zwar auf Ende September. Das Schicksal der Mietenden wurde trotzdem zum Symbol für den Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Schweizer Städten.
Nun ist klar: Die Mieter wollen die Leerkündigung nicht hinnehmen. Sie wehren sich gerichtlich gegen den Entscheid. Wie «Schweiz aktuell» erfahren hat, fechten gut 90 der 100 Mietparteien ihre Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde an.
Dass fast alle Parteien die Kündigung anfechten, ist ausserordentlich selten.
Ein derart grosser Protest sei einmalig. In anderen Fällen habe sich etwa die Hälfte der Betroffenen gerichtlich gegen eine Kündigung gewehrt, sagt Walter Angst, der beim Mieterverband Zürich für die Kommunikation zuständig ist. «Dass fast alle Parteien die Kündigung anfechten, ist ausserordentlich selten.»
Die Sugus-Gemeinschaft hält zusammen
Die starke Gegenwehr der Sugus-Gemeinschaft erklärt sich Angst damit, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung einen starken Zusammenhalt hätten. Bereits vor Weihnachten wehrten sie sich mit einem grossen Protest gegen die Leerkündigung aufgrund einer geplanten Totalsanierung. Die Solidarität in Zürich war gross.
Mitte Januar dann reiste eine Gruppe von rund dreissig Betroffenen nach Zug. Am Firmensitz der Verwaltungsfirma wollten sie mit der Eigentümerin das Gespräch suchen und ihr eine Petition mit 27'000 Unterschriften überreichen. Ohne Erfolg. Sie fanden weder eine Türklingel noch einen Briefkasten und mussten unverrichteter Dinge abreisen.
Es sind maximal vier Jahre Erstreckung möglich.
Weil die Eigentümerin das Gespräch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern verweigert, haben sich diese für den gerichtlichen Weg entschieden. Damit dürften sie Zeit gewinnen, sagt Angst vom Zürcher Mieterverband: «Es sind maximal vier Jahre Erstreckung möglich.» Üblicher sei ein Aufschub bis eineinhalb Jahre.
Angst will sich jedoch nicht festlegen. Der Fall der Sugus-Häuser sei derart speziell, dass Prognosen schwierig seien. Es könne lange dauern, bis die Verfahren beendet sind.
Gericht soll Kündigungen für ungültig erklären
Die Familien, die sich an die Schlichtungsbehörde wenden, zielten sowieso nicht auf eine Erstreckung der Kündigungen. Vielmehr verlangten sie, dass die Eigentümerin die Kündigungen zurückzieht. Die Behörde sollen die Kündigungen für ungültig erklären.
Die Eigentümerin nimmt auf Anfrage keine Stellung zur neusten Entwicklung in diesem Konflikt.
Jetzt liegt der Ball bei der Schlichtungsbehörde. Sie muss zunächst entscheiden, ob die Kündigungen für die drei von sechs Häusern überhaupt gültig sind. Wann der Entscheid vorliegt, ist offen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der drei betroffenen Sugus-Häuser leben damit weiterhin in der Ungewissheit, ob sie ihr Zuhause bald verlassen müssen.