Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» haben sich in den letzten Tagen mehrere Postfinance-Kundinnen und -Kunden gemeldet. Sie ärgern sich über die angekündigten Negativzinsen für Guthaben ab 100’000 Franken.
Ein Ehepaar trifft es besonders hart: Weil jede Kundenbeziehung einzeln angeschaut wird, müssen sie sowohl auf dem gemeinsamen Konto wie auch auf den separaten Sparkonten Negativzinsen bezahlen. Sie nagen zwar nicht am Hungertuch, trotzdem läppert sich das zusammen: Pro Monat sind es gut 100 Franken, pro Jahr 1200 Franken und zwar nur dafür, dass sie ihren Altersnotgroschen bei der Postfinance auf Sparkonten haben. Sie seien «tiefst enttäuscht», sagt das Paar.
Auch andere Sparerinnen und Sparer ärgern sich darüber, dass sie für ihr Erspartes auf dem Postfinance-Konto nun etwas bezahlen sollen. Sie sind etwa «irritiert» oder finden das Vorgehen von Postfinance «stossend».
Postfinance prescht in der Branche vor
Zwar hatte die Postfinance bisher schon Negativzinsen für Guthaben über 250’000 Franken verrechnet. Nun wird diese Limite per 1. Juli 2021 auf 100’000 Franken gesenkt. Damit ist die Postfinance die erste grosse Schweizer Bank, welche die Limite auf 100’000 Franken senkt.
Bisher hat erst die Alternative Bank Negativzinsen verrechnet. Auch die UBS kündigte an, die Limite für Negativzinsen auf 250 000 Franken zu senken. Bei der Credit Suisse ist diese Limite immer noch bei zwei Millionen. Weniger klar ist die Haltung von Kantonal- und Raiffeisenbanken. Sie sagen nur, dass es Negativzinsen geben könne. Nicht aber ab welchem Betrag. Insofern ist das Vorgehen von Postfinance immerhin transparent.
Komplizierter Schwellenwert
Bei der Berechnung der Negativzinsen ist bei der Postfinance ein sogenannter Schwellenwert ausschlaggebend. Doch wie dieser berechnet wird, ist für viele Kunden unverständlich. Wer nur ein Spar- oder Lohnkonto hat, der wird ab 100’000 Franken Vermögen zur Kasse gebeten.
Bei Kunden, die Wertschriften oder Fonds bei der Postfinance haben, ist der Schwellenwert höher. Wer eine Postfinance-Hypothek hat, muss erst ab 350’000 Franken Negativzinsen bezahlen. Freizügigkeitskonten oder Vermögen in der Dritten Säule sind von den Negativzinsen nicht betroffen. Guthaben können bei Postfinance in beliebiger Höhe bis 1. Juli 2021 ohne Kündigungsfrist transferiert werden.
Vermögen auf mehrere Banken aufteilen
Um Negativzinsen zu vermeiden, sei es sinnvoll, das Vermögen auf mehrere Banken aufzuteilen, sagt Benjamin Manz vom Vergleichsdienst Moneyland: «So kann man unter der Negativzins-Limite der jeweiligen Bank bleiben und muss keine Negativzinsen bezahlen.» Bei der Postfinance in Anlageprodukte oder Fonds zu investieren lohne sich kaum, da dort die Gebühren im Vergleich zur Konkurrenz höher seien.