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Der Bund will die Ursachen der Gewalt gegen Frauen angehen
Aus Tagesschau vom 25.11.2024.
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Häusliche Gewalt Bund will Gewaltopfern mit Notfallnummer bessere Hilfe anbieten

Der Bund will künftig stärker gegen Gewalt an Frauen vorgehen und Gewaltopfern bessere Hilfe anbieten. Ein Überblick.

Darum geht es: In der Schweiz stirbt jeden zweiten Monat eine Frau durch Gewalt. Alleine im Kanton Zürich rückt die Polizei pro Tag 20 Mal wegen häuslicher Gewalt aus. Dies sei «unerträglich», sagt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Die Jurassierin präsentierte vor den Medien in Bern den Zwischenbericht über den Aktionsplan 2022-2026 der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Vertrag des Europarats zielt darauf ab, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, zu bekämpfen und zu bestrafen.

Die Istanbul-Konvention

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Die Istanbul-Konvention ist ein internationaler Vertrag des Europarats, der darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, zu bekämpfen und zu bestrafen. Sie wurde 2011 in Istanbul verabschiedet und ist in der Schweiz seit 2018 in Kraft. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gelten gemäss Istanbul-Konvention als Menschenrechtsverletzung.

Die Hauptziele:

  • Prävention: Massnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zum Beispiel durch Bildungsprogramme und Sensibilisierungskampagnen.
  • Opferschutz: Schutz und Unterstützung für Betroffene, zum Beispiel durch Frauenhäuser, Hotlines oder rechtliche Unterstützung.
  • Strafverfolgung: Sicherstellen, dass Täter strafrechtlich verfolgt werden.
  • Politische Zusammenarbeit: Staaten verpflichten sich, eng zusammenzuarbeiten und umfassende Strategien gegen Gewalt zu entwickeln.

    Die neuen Massnahmen: Die Schweiz sei mit ihren Massnahmen auf dem richtigen Weg, aber «wir brauchen einen Paradigmenwechsel», sagt die SP-Politikerin. Der Bund will in den nächsten Jahren vor allem in drei Bereichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen: Ursachenbekämpfung, Weiterbildung und Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dort sollen bis 2026 «substantielle Fortschritte erzielt werden». Zentral sei, dass gewaltbetroffene Personen jederzeit eine Anlaufstelle finden. Der Bund plane deshalb eine neue dreistellige, zentrale Notfallnummer. Diese soll voraussichtlich im November 2025 in Betrieb gehen.

    Der Nationale Aktionsplan der Schweiz

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    Der Nationale Aktionsplan 2022-2026 der Schweiz zielt darauf ab, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Er umfasst 44 Massnahmen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren. Dabei konzentriert er sich auf drei Schwerpunkte:

    1. Information und Sensibilisierung: Die Bevölkerung soll über Gewaltformen, Folgen und Hilfsangebote aufgeklärt werden, zum Beispiel durch Kampagnen.
    2. Aus- und Weiterbildung: Fachleute und Freiwillige sollen besser geschult werden, um Betroffene zu unterstützen.
    3. Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt: Ursachen werden untersucht und besonders gefährdete Gruppen erhalten Schutz, etwa durch forensische Betreuung in Spitälern.

    Der Plan wird auf allen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) umgesetzt, mit jährlichem Monitoring und enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, Gewalt präventiv zu bekämpfen, Betroffene zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

    Der Mehrwert der Notfallnummer: Die zentrale Telefonnummer sei rund um die Uhr verfügbar und kostenlos, sagt Martin Allemann, zuständiger Fachbereichsleiter im Generalsekretariat der SODK. «Die kantonal anerkannten Opferberatungsstellen haben ihre eigenen Telefonnummern und nicht alle sind 24/7 erreichbar.» Damit würden sie nicht den Anforderungen der Istanbul-Konvention entsprechen. Die zentrale Telefonnummer solle als Eingangstor zu den bestehenden Angeboten der Opferhilfe fungieren und somit den Zugang verbessern. «Dadurch können Doppelspurigkeiten verhindert werden», so Allemann.

    Für diese Personen ist die Notfallnummer da: Die Telefonnummer dient Gewaltopfern. Das heisst, allen Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben – auch Männern. Ebenfalls können sich Personen aus dem Umfeld die Notrufnummer wählen. Wichtig sei: «Es ist nie zu spät, Hilfe zu suchen. Selbst wenn ein Vorfall bereits stattgefunden hat, können Betroffene Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten und bei rechtlichen Schritten erhalten.»

    Zwei Personen bei einer Pressekonferenz mit Mikrofonen.
    Legende: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verkündet neben Staatsrat Norman Gobbi, Vorstandsmitglied der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die neuen Massnahmen des Bundes. Keystone/ Peter Klaunzer

    So wird Gewaltopfern geholfen: Die zentrale Opferhilfe-Telefonnummer ermögliche es Betroffenen, schnell Unterstützung zu erhalten, sagt Allemann. «Die Anrufenden erhalten eine Basisberatung. Dabei geht es darum, der Person zuzuhören und sie zu stabilisieren sowie relevante Basisinformationen zu vermitteln.» Werde keine unmittelbare Hilfe benötigt, werde eine Triage vorgenommen und die Anrufenden werden für weiterführende Beratungen an die zuständigen Stellen überwiesen.

    So können Betroffene vorgehen: «Betroffene Personen von häuslicher Gewallt sollten sich an eine kantonal anerkannte Opferberatungsstelle wenden», sagt Allemann. «Die Opferhilfe unterstützt die Opfer dabei, Auswege aus der Gewalt zu finden, informiert sie über die Rechte und vermittelt weitere Hilfe.» Solange die zentrale Opferhilfe-Telefonnummer noch nicht in Betrieb sei, sollten sich Betroffene in einer akuten Gefahrensituation an die Polizei, an eine Schutz- oder Notunterkunft oder bei medizinischen Notfällen an den Notruf 144 wenden.

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    Archiv: Demonstration gegen Gewalt an Frauen in Bern
    Aus Tagesschau vom 23.11.2024.
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    Tagesschau, 25.11.2024, 19:30 Uhr ; 

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