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Hamas-Verbot und das Internet Wer radikale Inhalte liked, macht sich künftig strafbar

  • Die radikal-islamistische Organisation Hamas soll in der Schweiz verboten werden – das will nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat.
  • Wer etwa online Hamas-nahe Inhalte liket oder weiterleitet, macht sich künftig strafbar.
  • Dies dient auch der Extremismusprävention bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Das Verbot der Hamas soll vor allem verhindern, dass die Organisation die Schweiz als Rückzugsort nutzen kann. Doch das Gesetz werde auch Auswirkungen auf Jugendliche in der Schweiz haben, sagt Mirjam Eser Davolio.

Sie forscht an der ZHAW im Fachbereich Soziale Arbeit unter anderem zur Extremismusprävention bei Jugendlichen. Wer Inhalte oder Gruppierungen, die Hamas zugeordnet werden, zum Beispiel liked oder weiterleitet, macht sich strafbar. Das sei jedoch nicht allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bewusst, sagt Eser Davolio: «Sie brauchen Informationen dazu und müssen sensibilisiert werden.»

Mehr Ermittlungsaufwand und Aufklärungsbedarf

Bereits nach dem Verbot der Terrororganisationen Al-Kaida und Islamischer Staat mussten die kantonalen Jugendstaatsanwaltschaften mehr Personal einsetzen, da sich Jugendliche strafbar machten, wenn sie in den sozialen Medien Inhalte von Terrororganisationen teilten, wie in der Gesetzesbotschaft zum Hamas-Verbot zu lesen ist.

Eser Davolio geht davon aus, dass das neue Gesetz die gleichen Folgen haben wird. Ein weiterer Personenkreis, der Inhalte teilt und liked, bedeute vermutlich auch mehr Ermittlungsaufwand. Darüber hinaus werde es auf Seiten der Jugendarbeit und anderer Instanzen, die mit Jugendlichen arbeiten, etwa im Bildungsbereich, Aufklärungsbedarf geben, so Eser Davolio weiter.

Jugendliche und junge Erwachsene müssen sensibilisiert werden.
Autor: Mirjam Eser Davolio Fachbereich Soziale Arbeit, ZHAW

Jugendliche und Erwachsene müssten künftig genauer darauf achten, wen sie mit Zuspruch und Geld unterstützten, denn: Auch andere Hamas-nahe Organisationen und Stiftungen können jetzt per Verordnung vom Bundesrat verboten werden.

Bereits beim Verbot der Al-Kaida und IS habe es Gruppierungen gegeben, die diesen terroristischen Organisationen nahestanden und Spenden sammelten. Personen, die da Geld spendeten, machten sich ebenfalls strafbar. «Man muss sich gut erkundigen, wem man Geld schickt und wer dahinter steckt», sagt Eser Davolio.

Verbot dient auch der Prävention

Ein Verbot der Hamas werde nicht verhindern, dass sich Jugendliche radikalisierten, sagt Eser Davolio. Doch ein Gesetz könne bei der Prävention eine gewisse Wirkung entfalten. Um Jugendliche aufklären zu können, brauche es zum Teil zwar auch andere Angebote, trotzdem zeige ein Verbot durchaus Grenzen auf.

In Fällen, in denen Jugendliche sich in diese Richtung radikalisieren, macht die Polizei laut Eser Davolio sogenannte Gefährderansprachen. Das heisst, Polizeileute suchen die Personen auf und klären sie darüber auf, dass ihre Onlineaktivitäten zu Strafanzeigen führen könnten. Nach der Verabschiedung des Hamas-Verbots liegt es nun am Bundesrat, über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung zu entscheiden.

Heute Morgen, 12.12.2024, 06:10 Uhr

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