Worum geht es? Immer wieder werden Polizistinnen und Polizisten, aber auch andere Einsatzkräfte wie Sanitäterinnen und Feuerwehrleute zur Zielscheibe von Gewaltbereiten und Chaoten. Das sei nicht hinnehmbar, sagte etwa Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy in der grossen Kammer. Diese hat sich am Mittwoch mit der Bestrafung solcher Gewalttäterinnen und -täter befasst – im Rahmen der Debatte zur Strafrahmenharmonisierung.
Was wurde entschieden? Eine Mehrheit im Nationalrat will, dass Personen, die Beamten im Einsatz angreifen, künftig härter angegangen werden sollen. In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Strafrahmen mit 134 Stimmen gutgeheissen. 48 Räte stimmten dagegen.
Was soll sich konkret ändern? Wer einer Polizistin, einem Kondukteur oder einer Sanitäterin im Einsatz droht oder die Person körperlich angreift, soll grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bekommen. Nur noch in leichten Fällen würde er oder sie mit einer Geldstrafe davonkommen.
Strenger bestraft werden soll auch das Randalieren in einer Gruppe. Kommt es dabei zu Gewalt gegen Menschen, soll es eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu drei Jahren geben. Bei Sachbeschädigung kann es auch nur eine Geldstrafe sein, aber eine höhere als heute.
Wo verlaufen die Fronten? Die Ratsrechte, allen voran die SVP, aber auch Teile der Mitte, möchte den Gerichten nicht zu viel Freiheit lassen. Dies, um – wie sie sagten – eine «Kuscheljustiz» zu vermeiden. Bei den Linken und Liberalen im Nationalrat ist das Vertrauen in die Richterinnen und Richter höher. Sibel Arslan (Grüne/BS) sagte: «Es ist nicht unsere Aufgabe, Urteile zu sprechen.» Das Parlament lege bloss den gesetzlichen Strafrahmen fest.
Worüber wurde noch diskutiert? In der mehrstündigen Debatte ging es auch um Raserdelikte. Hier sollen die Zügel etwas gelockert werden. Heute bekommt zum Beispiel jemand, der oder die ausserorts statt 80 140 km/h fährt oder mehr, automatisch eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Das hat sich laut Richtern als zu einschränkend erwiesen und soll deshalb wieder abgeschafft werden. Sie wollen mehr Spielraum, um Einzelfälle genau anschauen zu können, ohne dass ihnen die Politik die Urteile vorgibt.
Wie geht es jetzt weiter? Die Änderungen im Strafrecht sind mit den jüngsten Entscheiden noch nicht beschlossene Sache. Der Ständerat wird sich noch einmal darüber beugen müssen, denn es gibt Differenzen, etwa bei den Strafen gegen Randalierende. Inwiefern am Ende das eigentliche Ziel erreicht werde, sei also noch offen, sagt SRF-Bundeshausredaktor Curdin Vincenz.
Was wie bestraft werden soll, ist auch eine politische Frage und wird im Parlament vor allem politisch diskutiert, nicht nüchtern-juristisch.
«Eigentlich wollte der Bundesrat ja das Strafsystem in sich logischer machen, damit gleich Schlimmes auch gleich streng bestraft wird.» Dieses Gleichgewicht sei durch viele einzelne Anpassungen in den letzten Jahren durcheinandergeraten, lautete das Argument für die Harmonisierung. «Aber es hat sich nun wieder gezeigt, dass das nicht so einfach ist», so Vincenz. «Denn was wie bestraft werden soll, ist auch eine politische Frage, und wird im Parlament vor allem politisch diskutiert, nicht nüchtern-juristisch.»