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Härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte
Aus Info 3 vom 02.06.2021. Bild: imago
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Harmonisierung der Strafrahmen Gleich Schlimmes soll gleich streng bestraft werden

Der Nationalrat zieht bei Gewalt gegen Einsatzkräfte die Schraube an. Darüber herrscht in der grossen Kammer Konsens.

Worum geht es? Immer wieder werden Polizistinnen und Polizisten, aber auch andere Einsatzkräfte wie Sanitäterinnen und Feuerwehrleute zur Zielscheibe von Gewaltbereiten und Chaoten. Das sei nicht hinnehmbar, sagte etwa Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy in der grossen Kammer. Diese hat sich am Mittwoch mit der Bestrafung solcher Gewalttäterinnen und -täter befasst – im Rahmen der Debatte zur Strafrahmenharmonisierung.

Was wurde entschieden? Eine Mehrheit im Nationalrat will, dass Personen, die Beamten im Einsatz angreifen, künftig härter angegangen werden sollen. In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Strafrahmen mit 134 Stimmen gutgeheissen. 48 Räte stimmten dagegen.

Was soll sich konkret ändern? Wer einer Polizistin, einem Kondukteur oder einer Sanitäterin im Einsatz droht oder die Person körperlich angreift, soll grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bekommen. Nur noch in leichten Fällen würde er oder sie mit einer Geldstrafe davonkommen.

Strenger bestraft werden soll auch das Randalieren in einer Gruppe. Kommt es dabei zu Gewalt gegen Menschen, soll es eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu drei Jahren geben. Bei Sachbeschädigung kann es auch nur eine Geldstrafe sein, aber eine höhere als heute.

Strafrahmenharmonisierung kurz erklärt

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Darum geht es: Der Bundesrat will die Strafen von diversen Taten anpassen. Das Strafrecht soll dadurch harmonisiert werden. Die einzelnen Strafmasse sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Denn in den letzten 40 Jahren wurde das Strafrecht über 70 Mal revidiert. Einzelne Straftaten scheinen aus der Zeit gefallen, so beantragt die Kommission des Nationalrates etwa die Streichung des Tatbestands der Majestätsbeleidigung.

Das ist umstritten: In diversen Bereichen sollen die Strafmasse steigen. So wird gefordert, dass Gewalt oder Drohung gegen Behörden neu schärfer bestraft werden soll. Auch bei Körperverletzung oder Stalking soll die Strafe härter werden. Dies gibt Anlass zur Diskussion, denn in Fachkreisen ist man sich nicht einig darüber, ob härtere Strafen tatsächlich zu weniger Straftaten führen.

Das geschah bisher: 2018 verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Botschaft mit einem Quervergleich der Strafmasse über das ganze Strafrecht. Der Ständerat beriet in der Sommersession 2020 über das Gesetz. Dabei passte er die Vorlage des Bundesrates in diversen Bereichen an und nahm zum Beispiel die Verschärfung der Strafmasse bei Körperverletzung oder Stalking hinein. Zudem beschloss er das Sexualstrafrecht in eine separate Vorlage auszulagern. Die Kommission des Nationalrates beantragt dem Rat in einigen Punkten von den Vorschlägen des Ständerates abzuweichen. Der Nationalrat hat nun in der Sommersession darüber beraten.

Wo verlaufen die Fronten? Die Ratsrechte, allen voran die SVP, aber auch Teile der Mitte, möchte den Gerichten nicht zu viel Freiheit lassen. Dies, um – wie sie sagten – eine «Kuscheljustiz» zu vermeiden. Bei den Linken und Liberalen im Nationalrat ist das Vertrauen in die Richterinnen und Richter höher. Sibel Arslan (Grüne/BS) sagte: «Es ist nicht unsere Aufgabe, Urteile zu sprechen.» Das Parlament lege bloss den gesetzlichen Strafrahmen fest.

Worüber wurde noch diskutiert? In der mehrstündigen Debatte ging es auch um Raserdelikte. Hier sollen die Zügel etwas gelockert werden. Heute bekommt zum Beispiel jemand, der oder die ausserorts statt 80 140 km/h fährt oder mehr, automatisch eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Das hat sich laut Richtern als zu einschränkend erwiesen und soll deshalb wieder abgeschafft werden. Sie wollen mehr Spielraum, um Einzelfälle genau anschauen zu können, ohne dass ihnen die Politik die Urteile vorgibt.

Wie geht es jetzt weiter? Die Änderungen im Strafrecht sind mit den jüngsten Entscheiden noch nicht beschlossene Sache. Der Ständerat wird sich noch einmal darüber beugen müssen, denn es gibt Differenzen, etwa bei den Strafen gegen Randalierende. Inwiefern am Ende das eigentliche Ziel erreicht werde, sei also noch offen, sagt SRF-Bundeshausredaktor Curdin Vincenz.

Was wie bestraft werden soll, ist auch eine politische Frage und wird im Parlament vor allem politisch diskutiert, nicht nüchtern-juristisch.
Autor: Curdin Vincenz SRF-Bundeshausredaktor

«Eigentlich wollte der Bundesrat ja das Strafsystem in sich logischer machen, damit gleich Schlimmes auch gleich streng bestraft wird.» Dieses Gleichgewicht sei durch viele einzelne Anpassungen in den letzten Jahren durcheinandergeraten, lautete das Argument für die Harmonisierung. «Aber es hat sich nun wieder gezeigt, dass das nicht so einfach ist», so Vincenz. «Denn was wie bestraft werden soll, ist auch eine politische Frage, und wird im Parlament vor allem politisch diskutiert, nicht nüchtern-juristisch.»

Info 3, 02.06.2021, 17:00 Uhr ; 

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