- Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Vorabklärungsverfahren gegen den früheren Sonderschullehrer Jürg Jegge eingeleitet.
- Dabei geht es nach Angaben der Behörde um die Missbrauchsvorwürfe, die vergangene Woche bekannt geworden waren.
- Es kam zu einer Hausdurchsuchung in Jegges Wohnhaus.
- Die Staatsanwaltschaft ordnete zudem eine polizeiliche Einvernahme Jegges an.
Gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich führte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung am Wohnort von Jürg Jegge durch, um allfälliges Beweismaterial zu sammeln.
Die Behörden wollen die Hintergründe und Umstände der Missbrauchsvorwürfe klären, die gegen den früheren Sonderpädagogen geäussert wurden. Deshalb wurde Jegge auch zu einer polizeilichen Einvernahme eingeladen.
Alles verjährt?
Bisher war in den Medien immer die Rede davon, dass alle mutmasslichen Taten bereits verjährt seien. Das Verjährungsrecht in diesem Bereich sei sehr kompliziert und habe sich in den letzten Jahren immer wieder geändert, stellt dazu die Sprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft, Corinne Bouvard, fest: «Es muss deshalb in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Vorwürfe tatsächlich schon verjährt sind.» Die Polizei hat auch eine Telefonnummer veröffentlicht, wo sich Personen mit sachdienlichen Hinweisen melden können.
Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Vorwürfe tatsächlich verjährt sind.
Das Vorabklärungsverfahren wurde bereits am vergangenen Freitag eingeleitet. Da es sich bei Jegge als Sonderschullehrer um einen ehemaligen Beamten handelt, brauche es zur Eröffnung eines Strafverfahrens die Ermächtigung des Obergerichts, heisst es weiter. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch sichernde Massnahmen, die keinen Aufschub ertragen, bereits vorher anordnen.