Der Widerstand formiert sich vor allem im Internet. Dort läuft eine Petition, die fordert, dass Postfinance auf die elektronische Stimmerkennung verzichtet. Über 2600 Unterschriften sind bereits zusammengekommen. Das freut Su Franke, die Initiantin der Petition und Beraterin für Onlinekommunikation.
Für sie sind elektronische Stimmabdrücke ganz heikle persönliche Daten. Denn sie können ein Leben lang zugeordnet werden. Auch wenn sie schon vor zwanzig Jahren abgegeben wurden. «Ich finde ich habe eigentlich das Recht an meinen persönlichen Daten, wenn die aufgenommen werden und gespeichert werden, dass ich das weiss und das ich gefragt werde.»
Franke will nicht, dass sie sich als Kundin quasi gegen den automatischen Abdruck wehren muss.
Mehrheit hat laut Postfinance nichts dagegen
Auf diese Kritik kontert Postfinance Mediensprecher Johannes Möri, man habe zwei Monate lang die Kunden gefragt, ob sie den Stimmabdruck wollen oder nicht. Nur zwei Prozent der Kunden hätten sich dagegen ausgesprochen. Darum sei Postfinance umgestiegen und verlangt nun, dass ein Kunde oder eine Kundin «Nein» sagen muss, wenn er oder sie den Stimmabdruck nicht wolle.
Mit der neuen Technologie wolle man vor allem die Kundenerfahrung deutlich angenehmer gestalten. Denn mit Hilfe des persönlichen Stimmabdrucks werde der Prozess beschleunigt.
So hätten die Kundenberater mehr Zeit für die dringlichen Fragen des einzelnen Kunden, man verliere keine Zeit mit Fragespielen zur Identitätserkennung.
Kritiker wie Franke sagen, profitieren würden die Unternehmen, die über sensible Daten verfügten, die in der Zukunft sehr wertvoll sein könnten. Die Stimme gibt zum Beispiel auch Auskunft über unseren Gesundheitszustand. In den falschen Händen könnte dieses Wissen grossen Schaden anrichten.
Besonders schützenswert oder nicht?
Doch Postfinance argumentiert damit, dass Stimmabdrücke in der Schweiz nicht als besonders schützenswerte Daten gelten. Das Vorgehen von Postfinance entspreche somit, mit Blick auf das Datenschutzgesetz von 1992, vollumfänglich dem rechtlichen Rahmen.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte findet diese Sichtweise aber zweifelhaft. Die Beschaffung eines Stimmabdrucks stelle eine Persönlichkeitsverletzung dar, da es mildere Mittel gebe um die Persönlichkeit einer Person zu verifizieren. Es gelte darum die explizite Einwilligung der betroffenen Person einzuholen.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte beruft sich dabei übrigens auch auf das revidierte Datenschutzgesetz, wie auch auf die Gesetze der EU. Diese zeigen: Ein Stimmabdruck ist ein besonders schützenswerter Datensatz, für dessen Registrierung braucht es eine explizite Einwilligung.
Unternehmen am Einsatz interessiert
Tatsache ist, die elektronische Stimmerkennung wird in der Schweiz zunehmend Thema. Auf Anfrage von SRF nahm Stephan Fellmann von der Firma Spitch, die die Software für elektronische Stimmerkennung vertreibt, dazu Stellung. Krankenkassen, Banken und Versicherungen seien alle sehr an der Technologie interessiert. Und in internen Pilotprojekten würden Stimmerkennungsprogramme rege getestet.
Die Diskussion darüber, wie mit den sensiblen Daten unserer Stimme umgegangen werden soll, wird also weitergehen.